Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 127

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In Bezug auf die Wohnbauförderung hoffe ich doch noch auf einen gemeinsamen Be­schluss über eine Zweckbindung in dieser Legislaturperiode.

Die Wohnbauförderungsmittel, die zur Schaffung von Wohnungen zur Verfügung ge­stellt werden, haben in Österreich eine lange Tradition, das geht schon in die Zeit der Ersten Republik zurück. 1989 wurde das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz in Kraft gesetzt und dann 2002, das ist heute schon angesprochen worden, in Zweck­zuschussgesetz umbenannt, wobei es um eine Zweckbindung auf Maßnahmen der In­frastruktur erweitert wurde und auch die Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen eingeführt wurde. Gleichzeitig wurden aber die Rückflüsse nicht mehr zweckgebunden, was ein großer Fehler war.

Später – und das ist noch unter Finanzminister Grasser vereinbart worden – ist der Zweckzuschuss komplett außer Kraft gesetzt worden. Gleichzeitig sind ab 2002 die Darlehen verkauft worden, und das viel zu billig, muss man sagen, denn bei diesen Verkäufen wurde der Nominalwert nur mehr zu 54 Prozent erreicht. Das ist natürlich eine Schwächung der Finanzierungskraft. Es ist weniger Geld für den Wohnbau zur Verfügung gestanden. Es waren Darlehen im Wert von 10 Milliarden €, die da verkauft wurden.

Nun zum Antrag des BZÖ, der wieder eine Zweckbindung fordert, mit der Rückkehr zur Rechtslage von 2002. Das ist aus unserer Sicht nur eine marginale Verbesserung, weil es eine Zweckbindung-light ist. Ich werde das auch begründen.

Es sind die Rückflüsse aufgehoben, die sind da nicht inkludiert. Wiederhergestellt wer­den sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und auch Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen. Uns Sozialdemokraten geht es in ers­ter Linie um die Schaffung von neuem, leistbarem Wohnraum, und das ist entschei­dend. (Abg. Grosz: Ja, das schafft ihr dann mit der Zweckbindung!) Für Verbesse­rungsmaßnahmen für die thermische Sanierung gibt es eine Reihe anderer Töpfe. Da ist zum Beispiel der Sanierungsscheck, der zur Verfügung steht, der leider nicht ganz ausgeschöpft wird.

Wenn wir uns zum Beispiel die gemeinnützigen Bauvereinigungen ansehen, die eine ganz, ganz hohe Sanierungsrate haben, wo 6 Prozent im Jahr erreicht werden, wobei über 90 Prozent der Wohnungen, die vor 1980 gebaut wurden, bereits thermisch sa­niert sind, sehen wir, dass das also auch mit geringen, begrenzten Mieten geht. Des­halb wollte ich das als Beispiel nennen.

Wohnen hat bei den Treibhausemissionen überhaupt nur einen Anteil von 13 Prozent, Verkehr hingegen von 27 Prozent, die Industrie von 29 Prozent. Und von 1990 bis 2002 ist der Anteil an Treibhausemissionen, der durch das Wohnen beziehungs­weise durch die Raumwärme verursacht wird, deutlich zurückgegangen. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab, weil er für uns eben nicht dafür geeignet erscheint, die Wohnbauförderung anzukurbeln.

Wir treten für eine echte Zweckbindung der Wohnbauförderung ein, für ein sich selbst tragendes Finanzierungssystem, das unabhängig von der Konjunktur Sicherheit beim Wohnen schafft, wobei Rückflüsse aus den Darlehen wieder hereinkommen und somit auch Steuergeld im Wohnbautopf bleibt und so leistbare Wohnungen geschaffen wer­den.

Das ist ein Aspekt, aber leistbare Wohnungen setzen sich aus mehreren Aspekten zu­sammen. Das ist in unserem Wohnbauprogramm nachzulesen. Ich nenne noch zwei aus unserer Sicht wichtige Forderungen. Das sind transparente Mietverträge mit einer Begrenzung von 25 Prozent der Zu- und Abschläge – das würde im Wiener Bereich zirka 6,50 € ausmachen – und eine Abschaffung der befristeten Verträge, deren Zahl


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