Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 131

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Momentan können wir nur darüber diskutieren, wann dieser hier vorliegende Entschlie­ßungsantrag endlich einmal behandelt wird. Der liegt ja schon seit dem Jahr 2012; ich glaube, der liegt schon seit Oktober 2012 und wurde immer auf die Seite geschoben.

Ich selber habe 2001 – und vor 2001 – schon gesagt: Es wird zu einem Eigentor, wenn wir die Zweckbindung der Wohnbaufördergelder beseitigen. Und 2001/2002 war ja der erste Schritt die Öffnung in Richtung Infrastrukturabgaben, die Öffnung in Richtung thermische Sanierung, was ja beim Wohnbau Sinn macht.

2008 kam es halt dann unter Molterer zur wohnbaupolitischen – bleiben wir im katholi­schen Bereich – Todsünde, muss man sagen. Man hat die Zweckbindung völlig aufge­löst.

Und jetzt kommt der nächste absurde Zustand: Nehmen Sie – Danke, Kollege Dolin­schek! –, das Heftchen „Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen“ zur Hand! (Die Rednerin zeigt das genannte Schriftstück.) Schlagen Sie bitte Seite 7 auf, „Beiträ­ge und Umlagen ab 1. Jänner 2010“!

Was zahlen Sie persönlich, Sie alle, alle Angestellten, alle ArbeiterInnen, alle BeamtIn­nen, alle Nationalratsabgeordneten? – Sie zahlen praktisch 1 Prozent als sogenannten Wohnbauförderungsbeitrag ein. Das hat einen Titel, Ihre Abgabe hat den Titel „Wohn­bauförderungsbeitrag“. Der Unternehmer hat auch 0,5 Prozent Wohnbauförderungsbei­trag zu zahlen.

Sie zahlen es ein, dann kommt es in die Kassa, dann kommt das Mascherl weg, dann ist die Zweckbindung weg. Und dann – und das ist das Interessante – sagt die In­dustriellenvereinigung, sagt Herr Wirtschaftskammerpräsident Leitl – meines Erachtens mit völlig stringenter Logik –: Wenn es keine Zweckbindung der Wohnbauförderung mehr gibt, dann brauchen wir nicht mehr einzuzahlen! (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Wozu zahlen wir denn ein, wenn wir unter einem Titel einzahlen, den es gar nicht mehr gibt? Wozu sollen wir weiter einzahlen? – Und das ist eine Negativspirale, die zum Ver­hängnis wird. Bei der Aufhebung der Zweckbindung haben wir schon das halbe Ver­hängnis. Wir hatten ja schon einen Rückgang der Neubauwohnbauleistung vom Jahr 2010 auf das Jahr 2011 um 20 Prozent; von 24 000 Wohnungen auf 17 335 Woh­nungen. Das ist inzwischen wieder ein bisschen besser geworden, aber es hat uns ja gefehlt.

Was uns noch mehr fehlt von diesem ursprünglich wirklich genialen Konzept – ich kom­me dann später noch darauf zurück – der Wohnbauförderung und der rückfließenden Darlehen, das ist natürlich der Rückfluss der Darlehen, denn da haben die Bundeslän­der schon damals, ab 2001, verkauft und verspekuliert.

Verkauft wurde zum halben Preis, logisch. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wenn also wie in Niederösterreich die Darlehen 8 Milliarden wert sind, hat man sie um 4 Milliarden verkauft, weil sie ja noch ausstehend waren, und die 4 Milliarden hat man dann ange­legt und verspekuliert. Der Rechnungshof stellt fest: 1 Milliarde Fehlbetrag – kann man nachlesen.

In Salzburg – das habe ich Ihnen gestern schon gesagt – ist man zur Bundesfinanzie­rungsagentur gegangen und hat gesagt: Gebt uns Wohnbaugeld! Über 1 Milliarde ha­ben sie bekommen, 600 Millionen in den Wohnbau, 440 Millionen Veranlagung. Heute heißt es, die Veranlagung sei eigentlich nicht mehr ersichtlich. Man weiß nicht, wo und wie und was eigentlich verloren ist. Morgen heißt es wieder, es sei schon da; über­morgen heißt es wieder, nein, es sei weg. Man kennt sich nicht mehr aus. Es ist auf dubiose Art und Weise veranlagt worden – Wohnbaugelder, oder Gelder, die unter dem Titel „Wohnbau“ ausgeborgt worden sind.

Jede und jeder von Ihnen weiß, wie dringend notwendig es ist, dass Wohnen leistbar bleibt und wieder leistbar wird. (Beifall bei den Grünen.)

 


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