Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 136

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15.45.57

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zurück zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz. Nach ei­nem jahrelangen und auch sehr zähen Ringen – das wurde bereits von Vorrednern an­gesprochen – wird nun ein neues Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Weg gebracht – ein Gesetz, das den Kinderschutz in Österreich verbessern wird, ein Ge­setz, das eine Änderung im Bereich der Jugendwohlfahrt mit sich bringen wird, vor allem im Bereich des Vier-Augen-Prinzips. Es werden zukünftig Entscheidungen im Rahmen eines Vier-Augen-Prinzips dann zu treffen sein, wenn besonders komplexe Materien vorliegen.

Den Fachkräften der Jugendwohlfahrt ist selbstverständlich zuzutrauen, richtig zu ent­scheiden, und zwar zum Wohle des Kindes zu entscheiden, so, dass das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung kommt, wenn es widersprüchliche Angaben, schwierige Dar­stellungen gibt und wenn vor allem auch sehr komplexe Probleme vorliegen. Wenn das Kindeswohl bedroht zu sein scheint, sollen zwei Fachkräfte entscheiden. Das heißt, es obliegt den Fachkräften, das auch richtig einzuschätzen, und das ist ihnen selbstver­ständlich zuzutrauen. Einfachere Entscheidungen werden natürlich auch weiterhin von einer Fachkraft abzuklären sein, so wie das schon bisher der Fall ist. Ich bin davon überzeugt, dass das ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.

Es gibt natürlich noch weitere Änderungen, die auch schon erläutert wurden. Es geht um eine Präzisierung der besonders sensiblen Melde- und Verschwiegenheitspflichten, die mehr Rechtssicherheit für die Familien, aber auch für die Partner der Jugendwohl­fahrt bringen wird.

Ganz unabhängig von den neuen bundeseinheitlichen Standards bleibt es den Bun­desländern überlassen, bei den Ausführungsgesetzen strengere Vorgaben zu machen, das heißt, auch im Bereich des Vier-Augen-Prinzips andere Vorschläge zu machen, andere Maßnahmen zu setzen. Aber es ist einmal ein Standard geschaffen, der auf je­den Fall im Sinne der Jugendwohlfahrt wesentliche Verbesserungen bringen wird und vor allem auch den Kinderschutz verbessern wird.

Ich möchte vielleicht auch noch darauf eingehen, dass die Jugendwohlfahrt in den Bundesländern eine wichtige Anlaufstelle darstellt und vor allem auch Maßnahmen im Bereich der Prävention setzt und ein breites Leistungsspektrum anbietet. Das reicht von der Beratung der Eltern über die Unterstützung bei der Bewältigung familiärer Pro­bleme bis hin auch zur Hilfe in schwierigen Lebenssituationen. Aber nach wie vor die ganz oben gereihte und wichtigste Aufgabe der Jugendwohlfahrt ist es, den Kindern jenen Schutz zu bieten, den sie brauchen, und zwar ganz besonders in akuten Krisen­situationen.

Auf Basis des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es natürlich auch möglich, den Kinderschutz qualitativ zu verbessern, vor allem auch deshalb, weil eine Bundesfi­nanzierung gegeben wird.

An dieser Stelle kann gesagt werden: Was lange währt, wird endlich gut! Nach jahre­langen Vorarbeiten und vor allem auch nach der beharrlichen Ausdauer in den Ver­handlungen, die Herr Bundesminister Mitterlehner gezeigt hat, ist es nun gelungen, dieses Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz zu verabschieden.

Vielleicht gelingt es eines Tages, auch ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Ich wünsche unserem Bundesminister Mitterlehner viel Erfolg bei den entsprechenden Verhandlungen, vor allem auch viel Geduld und Ausdauer. Al­les Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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