15.45
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zurück zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz. Nach einem jahrelangen und auch sehr zähen Ringen – das wurde bereits von Vorrednern angesprochen – wird nun ein neues Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Weg gebracht – ein Gesetz, das den Kinderschutz in Österreich verbessern wird, ein Gesetz, das eine Änderung im Bereich der Jugendwohlfahrt mit sich bringen wird, vor allem im Bereich des Vier-Augen-Prinzips. Es werden zukünftig Entscheidungen im Rahmen eines Vier-Augen-Prinzips dann zu treffen sein, wenn besonders komplexe Materien vorliegen.
Den Fachkräften der Jugendwohlfahrt ist selbstverständlich zuzutrauen, richtig zu entscheiden, und zwar zum Wohle des Kindes zu entscheiden, so, dass das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung kommt, wenn es widersprüchliche Angaben, schwierige Darstellungen gibt und wenn vor allem auch sehr komplexe Probleme vorliegen. Wenn das Kindeswohl bedroht zu sein scheint, sollen zwei Fachkräfte entscheiden. Das heißt, es obliegt den Fachkräften, das auch richtig einzuschätzen, und das ist ihnen selbstverständlich zuzutrauen. Einfachere Entscheidungen werden natürlich auch weiterhin von einer Fachkraft abzuklären sein, so wie das schon bisher der Fall ist. Ich bin davon überzeugt, dass das ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Es gibt natürlich noch weitere Änderungen, die auch schon erläutert wurden. Es geht um eine Präzisierung der besonders sensiblen Melde- und Verschwiegenheitspflichten, die mehr Rechtssicherheit für die Familien, aber auch für die Partner der Jugendwohlfahrt bringen wird.
Ganz unabhängig von den neuen bundeseinheitlichen Standards bleibt es den Bundesländern überlassen, bei den Ausführungsgesetzen strengere Vorgaben zu machen, das heißt, auch im Bereich des Vier-Augen-Prinzips andere Vorschläge zu machen, andere Maßnahmen zu setzen. Aber es ist einmal ein Standard geschaffen, der auf jeden Fall im Sinne der Jugendwohlfahrt wesentliche Verbesserungen bringen wird und vor allem auch den Kinderschutz verbessern wird.
Ich möchte vielleicht auch noch darauf eingehen, dass die Jugendwohlfahrt in den Bundesländern eine wichtige Anlaufstelle darstellt und vor allem auch Maßnahmen im Bereich der Prävention setzt und ein breites Leistungsspektrum anbietet. Das reicht von der Beratung der Eltern über die Unterstützung bei der Bewältigung familiärer Probleme bis hin auch zur Hilfe in schwierigen Lebenssituationen. Aber nach wie vor die ganz oben gereihte und wichtigste Aufgabe der Jugendwohlfahrt ist es, den Kindern jenen Schutz zu bieten, den sie brauchen, und zwar ganz besonders in akuten Krisensituationen.
Auf Basis des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es natürlich auch möglich, den Kinderschutz qualitativ zu verbessern, vor allem auch deshalb, weil eine Bundesfinanzierung gegeben wird.
An dieser Stelle kann gesagt werden: Was lange währt, wird endlich gut! Nach jahrelangen Vorarbeiten und vor allem auch nach der beharrlichen Ausdauer in den Verhandlungen, die Herr Bundesminister Mitterlehner gezeigt hat, ist es nun gelungen, dieses Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz zu verabschieden.
Vielleicht gelingt es eines Tages, auch ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Ich wünsche unserem Bundesminister Mitterlehner viel Erfolg bei den entsprechenden Verhandlungen, vor allem auch viel Geduld und Ausdauer. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)
15.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt nun zu Wort. – Bitte.
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