Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 137

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15.50.10

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätz­te Mitglieder des Hohen Hauses und Zuseher zu Hause und hier auf der Zuschauer­galerie! Frau Kollegin Höllerer, was lange währt, wird nicht immer so gut, wie es gut werden könnte und sollte und müsste. Das ist leider so bei diesem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Sie heute verabschieden. Da fehlt einiges.

Wir haben vor zwei Jahren diesen fürchterlichen Fall in Vorarlberg gehabt (Zwischenruf der Abg. Höllerer) – Sie erinnern sich sicherlich, Frau Kollegin –, nämlich den Fall Cain, ein Kind, das zu Tode geprügelt worden ist. Es gab davor Fälle in Innsbruck und in anderen Gegenden Österreichs. Somit ist das heute ein bisschen das, was wir An­lassgesetzgebung nennen würden.

Ich würde einmal meinen – und in diesem Zusammenhang möchte ich schon auch die politischen Parteien, und zwar sämtliche, in Vorarlberg loben –, in Vorarlberg hat das dazu geführt, dass man sich sehr genau mit der Materie auseinandergesetzt hat, sehr bewusst, sehr konsequent und sehr verantwortungsbewusst an die Sache herange­gangen ist. Man hat eine Kommission aus Expertinnen und Experten gebildet. Man hat lückenlose Aufklärung verlangt, und man hat auch verlangt, dass es zu einer Aufar­beitung der behördlichen Informationsflüsse kommt. Das Ergebnis war, dass diese Kommission 14 Vorschläge erarbeitet hat, von denen inzwischen 13 bereits umgesetzt sind; der 14. Vorschlag ist sozusagen im Status der Umsetzung. Also in Vorarlberg ist wirklich einiges weitergegangen, auch – wenn ich das so betonen darf – dank der wirklich konsequenten Arbeit der gesamten Opposition in Vorarlberg.

Worum geht es im Kern? – Wir haben heute schon mehrfach darüber diskutiert, dass es besonders heftige Widerstände vor allem im Zusammenhang mit der Verschwiegen­heits- und der Meldepflicht gibt; eine sehr, sehr problematische, sehr sensible Angele­genheit, die in diesem Gesetz, das Sie beschließen wollen, nicht optimal gelöst ist, wie Sie wissen. Was wir befürchten, ist eine Durchführungsgesetzgebung in den Ländern, die sich eher an den budgetären Möglichkeiten orientiert und nicht so sehr am Kindes­wohl.

Es fehlt ein entsprechender Datenaustausch. Es fehlt das, was wir im Zusammenhang mit dem sogenannten Fall Cain jetzt in Vorarlberg haben, nämlich ein Kompetenzzen­trum für Kinderschutzfragen und natürlich die Situation, dass wir das Vier-Augen-Prinzip nicht nur dann anwenden wollen, wenn es „erforderlichenfalls“, wie es im Ge­setz heißt – und davon, Herr Minister, mit Verlaub, haben Sie mich wenig überzeugt –, notwendig sein sollte, sondern es zum Wohl unserer Kinder durchgehend anwenden wollen.

In diesem Zusammenhang muss ich schon auch Folgendes deutlich sagen: Die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften sind derzeit schlicht nicht in der Lage, diese Arbeit so auszuüben, wie sie das gerne machen würden. Wir brauchen wirklich eine grundlegende Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sodass Sozialarbei­terInnen das tun können, was aus ihrer Sicht auch notwendig ist.

Herr Minister, Sie haben gesagt, gute Fachkräfte können das! – Das ist richtig, aber es ist die Aufgabe des Staates, diesen guten Arbeitskräften auch Arbeitsbedingungen zu garantieren, die sie in die Lage versetzen, ihre Aufgabe wahrzunehmen.

Wir brauchen ein durchgehendes Vier-Augen-Prinzip, der bessere Schutz der Kinder in Österreich sollte uns das wert sein, meine Damen und Herren! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


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