Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 138

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15.54.55

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal ganz kurz darauf zurückkommen, dass es beim Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz so ist, dass wir ausschließlich für die Bundesgesetzgebung zuständig sind und die Ausführungsgesetzgebung bei den Län­dern liegt. Das heißt, wir diskutieren nicht nur hier im Haus, sondern wir diskutieren auf den verschiedensten Ebenen und müssen versuchen, für diese verschiedenen Ebenen einen gemeinsamen Nenner zu finden. Dass dieser Nenner aus der Logik heraus nicht der größte gemeinsame Nenner ist – obwohl ich sagen muss, dass ich viele, viele For­derungen, die heute hier genannt worden sind, auch unterstreiche –, ist Ziel des Gan­zen.

Seit fünf Jahren ist dieses Gesetz in der Pipeline, der tragische Fall Luca war damals der Auslöser. Zwei Minister, zwei Staatssekretärinnen haben sich damit befasst. Be­gonnen hat damals, 2008, Frau Ministerin Kdolsky, die das Gesetz zu novellieren be­gann, und Kollegin Marek hat es weitergeführt. Staatssekretärin Remler war die Erste, weil die Länder den Konsultationsmechanismus ausgelöst haben, die gesagt hat: Okay, dann muss der Bund Geld in die Hand nehmen und mit hineinpumpen, um die Länder beim Vier-Augen-Prinzip zu unterstützen!

Weitergegangen ist es so, dass auch Herr Minister Mitterlehner den Betrag noch einmal aufgestockt, schlichtweg verdreifacht hat. Es ging damals um 3,6 Millionen, die den Ländern zugeschossen worden wären, und im jetzigen Entwurf sind es letztendlich 3,9 Millionen, die für die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips vorhanden sind.

Nichtsdestotrotz würde ich mir natürlich wünschen, dass wir den Ländern auch bei der Personalhoheit Unterstützung anbieten könnten. Es gibt Bundesländer – und das stimmt mich ein bisschen traurig –, in denen für die Landwirtschaft mehr Dienstposten zur Verfügung stehen als für Kinder und Jugendwohlfahrt. Da müsste man überdenken und korrigieren.

Die drei Hauptkritikpunkte, die wir heute hier schon gehört und auch diskutiert haben, sind gegeben.

Auch wir haben versucht, noch zusätzlich Abänderungsanträge einzubringen, aber es war nicht möglich, das im Einklang mit dem Koalitionspartner und den Ländern zu ma­chen. Es stimmt mich auch ein bisschen traurig – und daher noch einmal der Appell an die Opposition –, dass der Abänderungsantrag, den wir jetzt eingebracht haben, damit es zu einer rascheren Evaluierung kommt, von Ihrer Seite ebenfalls nicht unterstützt wird, sehr wohl im Wissen, dass das Gesetz mit Mai in Kraft tritt. Sie wollen ebenso wie wir eine rasche Evaluierung, wir brauchen sie auch. Bis die Länder umgesetzt haben, vergeht noch Zeit. Schade, dass Sie nicht zustimmen.

Dieser Entwurf ist der kleinste gemeinsame Nenner – ich bin auch nicht zufrieden –, und es heißt: Ärmel aufkrempeln und auf Basis dessen, was wir hier heute beschlie­ßen, weiterarbeiten – im Sinne des Wohles der Kinder und Jugendlichen und der Kol­leginnen und Kollegen, die in der Jugendwohlfahrt arbeiten! (Beifall bei der SPÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Marek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.58.16

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann gleich an meine Vorrednerin anschließen: Wenn dieser Kompromiss nicht zustande gekommen wäre, hätte es gar keine Weiterentwicklung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes gegeben. Ich glaube, das ist wichtig, zu sagen. Das muss man auch anerkennen, meine Damen und Herren!

 


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