Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 139

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Meine Vorrednerin hat jetzt sehr detailliert erläutert, wie schwierig und mühsam die Verhandlungen über diesen langen Zeitraum waren. Das Gesetz ist nicht das Gelbe vom Ei im Sinne von: Alles ist gelöst!, aber es ist ein ganz wesentlicher und wichtiger Schritt in Richtung mehr Qualität, mehr Kinderschutz, bessere Rahmenbedingungen im Sinne des Kindeswohls. Es geht uns jetzt auch darum, dass wir nicht aufhören dürfen, darum zu kämpfen und dafür zu arbeiten, dass es hier weitere Verbesserungen gibt. Das ist ja, glaube ich, auch, selbstredend, klar.

Meine Damen und Herren, auch Herr Kollege Walser: Alle Bundesländer haben beim ersten Entwurf den Konsultationsmechanismus ausgelöst, inklusive Vorarlberg (Abg. Pendl: Hört, hört!), aber ich gebe Ihnen recht: In Vorarlberg ist sehr, sehr vieles sehr positiv, Vorarlberg ist in vielerlei Hinsicht gerade im Bereich der Kinder- und Jugend­wohlfahrt ein absolutes Vorbild. Es ist, glaube ich, wichtig, wenn es sehr positive Bei­spiele gibt, diese auch zu nennen und anzuerkennen.

Wir haben ja auch – auch das wurde erläutert – eine schwierige Gesetzgebungssitua­tion, nämlich wer wofür zuständig ist: der Bund für den Rahmen, die Länder für die Vollziehung und die Finanzierung. Und es hat sicher auch geholfen, dass sich der Bund da – Herr Bundesminister, ich möchte Ihnen vom Herzen zu der Einigung gratu­lieren und dazu, dass Sie das finalisieren konnten – finanziell beteiligt.

Zu den konkret angesprochenen Kritikpunkten, zum Vier-Augen-Prinzip, meine Damen und Herren: Ehrlich gesagt, wenn man die Forderung nach einem absoluten, in jedem Fall erforderlichen Vier-Augen-Prinzip erhebt, dann hat man sich damit, glaube ich, nicht im Detail beschäftigt. Denn: Das Vier-Augen-Prinzip haben wir drinnen, das wur­de schon mehrfach angesprochen, und das ist, Frau Kollegin Kitzmüller, keine Soll-Be­stimmung, sondern in komplexen Fällen ist das verpflichtend anzuwenden. Es ist wich­tig, auch das zu sagen.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon gesagt, dass es, wenn der Druck sehr groß ist – und gerade nach der Verurteilung der Sozialarbeiterin im Fall Cain ist der Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt groß –, dann, wenn es erforderlich ist, das Vier-Augen-Prinzip gibt. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Vier-Augen-Prinzip vielleicht sogar kontraproduktiv ist, nämlich wenn Gefahr im Verzug ist, wenn man sofort entscheiden muss, denn dann macht das Vier-Augen-Prin­zip einfach keinen Sinn und ist auch nicht notwendig.

Etwas, das im Vorfeld sehr intensiv diskutiert wurde, sind Bedenken einzelner Jugend­wohlfahrtsorganisationen im Zusammenhang mit der neuen Regelung hinsichtlich der Meldepflicht und der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht. Dazu kann ich klar­stellen, dass die Informations- und Meldepflicht nur für öffentliche Dienststellen und Körperschaften öffentlichen Rechts in Kinderschutzfällen besteht und nicht in jedem Fall. Und wenn es für den Kinderschutz notwendig ist, dann ist auch – es tut mir leid, das allen Kritikern sagen zu müssen – die Entbindung von der Verschwiegenheits­pflicht sinnvoll.

Meine Damen und Herren! Die Jugendwohlfahrt kann sich nur dann ein umfassendes Bild machen und damit eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, wenn sie auch ein umfassendes Bild über die Lebenssituation, die Situation in der Familie und so weiter hat.

Es ist auch wichtig, zu sagen – das ist noch nicht gefallen –, dass dann, wenn die Ein­richtung selbst durch ihre professionelle Arbeit, durch eine Intervention das Kindeswohl sicherstellen kann, die Gefahr vom Kind abwenden kann, keine Meldepflicht besteht.

Zur Forderung nach Kinder- und Jugendhilfebeauftragten: Ich frage mich, welchen Mehrwert das haben soll, meine Damen und Herren – abgesehen davon, ist es wahr­scheinlich auch verfassungswidrig, weil die Zuständigkeit für die Ausführung und Voll-


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