Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 140

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ziehung bei den Ländern ist. Es gibt wahrscheinlich auch die Informationen und Daten nicht, und wir haben ausgezeichnete Kinder- und Jugendanwaltschaften in den Län­dern, die einen guten Job machen.

Meine Damen und Herren von der Opposition, mit Ihrer heutigen Nicht-Zustimmung stimmen Sie auch wesentlichen Verbesserungen im Bereich der Kinder- und Jugend­wohlfahrt nicht zu, und ich finde, das ist sehr, sehr bedauerlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schönpass gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.03.14

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Geschätzte Damen und Herren! Das unermüdliche Bemühen um bessere und einheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe scheint doch von Erfolg gekrönt zu sein. Nach langem Tauziehen zwischen dem Bund und den Ländern über die Finan­zierung fand das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz am 5. März endlich eine Mehr­heit im Familienausschuss.

Es enthält neben einer Neuregelung der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung auch eine genaue Definition der Mitteilungspflichten bei vermuteter Kindeswohlgefährdung. Auch sind detaillierte Regelungen von Verschwiegenheit, Auskunftsrechten, Dokumen­tation und Datenschutz enthalten.

Im Familienausschuss wurden mehrere Oppositionsanträge diskutiert, denn natürlich gibt es weiterhin offene Fragen. Das Grundproblem der unterschiedlichen Kompetenz­verteilung bleibt unverändert. Wir dürfen auch die bessere Verankerung der Prävention nicht aus den Augen verlieren.

Geschätzte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist meines Erachtens ein Kompromiss, ein erster Schritt in die richtige Richtung und eine gute Ausgangs­basis, auf der weitergearbeitet werden muss. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.04

16.04.56

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Zum Tagesordnungspunkt 17 liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 in 2191 der Beilagen an den Familienausschuss rückzu­verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das findet nicht die Mehrheit.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über die Ausschussanträge, die ich über jeden getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 in 2191 der Beilagen.

Hiezu wurden folgende Abänderungsanträge eingebracht:

 


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