Die Aufteilung der Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder auf die Klubs errechnet sich nach dem d’Hondt’schen System nunmehr wie folgt:
Je 9 Mitglieder und Ersatzmitglieder entfallen auf die SPÖ, je 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 1 Mitglied, Ersatzmitglied auf das BZÖ.
Eine Neuwahl des Hauptausschusses erfolgt nicht, da hinsichtlich der Wahlliste im Sinne des § 30 GOG bislang keine Änderung eingetreten ist.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse über die Festsetzung der Ausschussgröße mit wiederum 26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern abstimmen und ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise als Ersatzmitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten sind dem Ausschussverzeichnis zu entnehmen.
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(Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sind im Internet unter „Parlament Aktiv>Ausschüsse>Nationalrat>Ausschüsse und Unterausschüsse“ abrufbar.)
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Ein Teil der neu gewählten Ausschüsse wird entsprechend einer Vereinbarung der Mitglieder der Präsidialkonferenz am 3. April 2013, um 10.30 Uhr, konstituiert werden.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 28 – Neuwahl von Ausschüssen – zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 28: Neuwahl von Ausschüssen
Aufgrund der Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs ergibt sich eine neue Zusammensetzung der Ausschüsse mit 26 Mitgliedern.
Die Ausschussgröße der von der Veränderung betroffenen Ausschüsse wird einstimmig wiederum mit 26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festgesetzt. Es entfallen nunmehr auf die SPÖ je 9, auf die ÖVP je 8, auf die FPÖ je 5, auf die Grünen je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie auf das BZÖ je 1 Mitglied und Ersatzmitglied.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 28 vor.“
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Der entsprechende Teil des Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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