rer Fraktion vorgekommen sein soll – jemand nicht an diese Vereinbarung hält, haben wir keine Handhabe dagegen.
Gleichsam das Pferd von hinten aufzuzäumen und zu sagen: Jetzt beschließen wir einmal schnell vorab die Ton- und Bildaufnahmen, und alles andere kommt vielleicht später!, das, glaube ich, wäre der falsche Ansatz.
Daher lehnen wir diesen Antrag auch ab. Aber nicht, weil wir das grundsätzlich pro futuro ausschließen, dass es Ton- und Bildaufzeichnungen gibt, aber es sollte einhergehen mit einer Reform des Untersuchungsausschusses und vor allem mit der Frage der Rechte, die den Auskunftspersonen zukommen sollen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Cap und Pendl.)
18.21
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Geschäftsordnungsausschusses, seinen Bericht 2242 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (091 Hv 5/13s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter (2248 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Es liegt dazu keine Wortmeldung vor.
Daher komme ich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2248 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichts für Strafsachen Wien, GZ. 091 Hv 5/13s, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die sich diesem Antrag anschließen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Neuwahl von Ausschüssen
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 28. Punkt der Tagesordnung.
Aufgrund der Veränderung im Stärkeverhältnis der Klubs ergibt sich eine neue Zusammensetzung der gemäß § 32 der Geschäftsordnung gewählten Ausschüsse mit 26 Mitgliedern. Nach Rücksprache mit den parlamentarischen Klubs werden die Ausschüsse neu gewählt. Es ist vorgeschlagen, die Ausschussgröße der von der Veränderung betroffenen Ausschüsse wiederum mit 26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festzusetzen.
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