Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 180

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heute schon, dass sie auf ewige Zeiten das Recht verwirkt haben, jemals noch ir­gendeinen Untersuchungsausschuss in irgendeiner Form zu kritisieren, weil ihr schlichtweg selber schuld seid, weil ihr die Reform nicht zusammengekriegt habt oder gar nicht zusammenkriegen wolltet. (Beifall beim BZÖ.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


18.17.04

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kol­lege Petzner! Ein bisschen hat das jetzt schon nach Kindesweglegung geklungen, denn so einfach kann man es sich nicht machen, den Regierungsparteien vorzuwerfen, sie brächten keine Reform des Untersuchungsausschusses zustande. Es haben sich alle Fraktionen in vielen Sitzungen sehr intensiv um eine Reform des Untersuchungs­ausschusses bemüht und mit der Reform auseinandergesetzt – die Frau Präsidentin weiß das –, und es gab unterschiedliche Positionen im Sinne dieser Vereinbarung, im Zuge derer man gesagt hat: Ja, Minderheitsrecht nach deutschem Vorbild, nach dem Vorbild, wie Untersuchungsausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland laufen.

Die Meinungen gingen nicht nur bei den beiden Regierungsparteien auseinander, etwa in der Frage, welche Schlichtungsstelle es werden soll, ob es eine im Haus sein soll oder ob es eine externe Schlichtungsstelle sein soll, sondern auch die Opposition, lieber Kollege Petzner, war sich im Geschäftsordnungsausschuss nicht einig. (Abg. Petzner: An uns ist es nicht gescheitert!) Die Opposition war auch gespalten, und das sollte man der Wahrheit halber auch dazusagen. Es ist also nicht an den Regierungs­parteien alleine gescheitert, sondern sehr wohl auch an den Oppositionsparteien.

Frau Kollegin Moser hat eine Reihe von Argumenten gebracht, die für eine Übertra­gung, für die Möglichkeit von Ton- und Bildaufzeichnungen im Untersuchungsaus­schuss sprechen. Es gibt aber auch Argumente dagegen, wie bei allen Dingen. Ich glaube nur, dass man es nicht alleinig betrachten soll. Das Problem ist – und wir haben das beim letzten Untersuchungsausschuss erlebt –, dass es da zum Teil ja durchaus sehr dramatische Momente gibt, die man vorher nicht abschätzen kann. Also im Vorhi­nein zu sagen, heute übertragen wir, und dann ist die Entscheidung gefallen, das halte ich für problematisch.

Wir hatten  Sie wissen das, Frau Dr. Moser – Momente, wo Auskunftspersonen wirk­lich in dramatische psychische Situationen gekommen sind, und ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich weiß nicht, ob ich das im Fernsehen übertragen haben will. Aus guten Gründen werden in Österreich bei Gerichtsverhandlungen keine Bilder gemacht. Das muss man sich sehr gut überlegen, auch im Zusammenhang mit der Frage, welche Rechte künftig Auskunftspersonen haben.

Wir dürfen ja nicht übersehen, dass der Abgeordnete unter dem Schutz der Immunität frägt, jeden nur erdenklichen Vorhalt erheben kann, beschuldigen und verleumden kann, und die Auskunftsperson kann sich im Grunde genommen nicht wehren.

Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir nicht bei einer solchen Reform die Möglich­keit schaffen, dass auch die Vertrauensperson einen anderen Rechtsstellenwert im Un­tersuchungsausschuss bekommt, denn die Vertrauensperson kann heute nicht inter­venieren und eingreifen, sondern kann ja nur auf Aufforderung der Auskunftsperson dieser einen Rat geben, kann aber nicht einschreiten, wenn zum Teil geschäftsord­nungswidrig vorgegangen wird.

Wir haben in der Verfahrensordnung nicht einmal die Möglichkeiten der zeitlichen Be­fristungen festgelegt. Alles, was wir an zeitlichen Befristungen gemacht haben, waren ja quasi interfraktionelle Vereinbarungen, und wenn sich dann  was ja durchaus in Ih-


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