Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 38

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rechne es dem Rechnungshof sehr hoch an, dass er seine Prüfungen sehr umfassend und genau durchführt. Für uns seitens des Innenressorts sind vor allem die Recht­mäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit vor allem im Bereich der Beschaffungsvorgänge ganz, ganz wichtig und haben oberste Priorität.

Wie von Herrn Abgeordnetem Pilz auch angesprochen, steht heute ein Rechnungshof­bericht im Fokus, ein Rechnungshofbericht, der aus zwei Teilen besteht, zum einen die Vergabepraxis des Innenministeriums im Allgemeinen und zum anderen den Digital­funk im Besonderen betreffend, und Sie können sich vielleicht noch erinnern, dass ich persönlich Herrn Rechnungshofpräsidenten Moser gebeten habe, eine Prüfung vorzu­nehmen.

Dazu möchte ich generell betonen: Allen vergaberechtlichen Vorgängen liegen bei uns drei Prinzipien zugrunde: erstens die vergaberechtliche Zulässigkeit, zweitens Wirt­schaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit und zum Dritten das Interesse der inneren Sicherheit.

Wie Beschaffungen bei uns im Innenministerium ablaufen, möchte ich Ihnen im Fol­genden skizzieren, Ihnen im Detail erklären, wie das in der Praxis ausschaut.

Generell gilt bei uns bei allen Beschaffungen das Sechs-Augen-Prinzip. Wie kann man sich das in der Praxis vorstellen? – Eine Abteilung meldet einen Beschaffungsbedarf an. Als konkretes Beispiel sei jene Abteilung angeführt, die die meisten Beschaffungen braucht, nämlich die Sektion II, die Polizei. Sie meldet den Bedarf an Laserpistolen für die Polizistinnen und Polizisten an. Diese Bedarfsmeldung geht dann an die Budget­abteilung in der Sektion I, wo vor allem geprüft wird, ob eine budgetäre Bedeckung gegeben ist. Liegt eine budgetäre Bedeckung vor, das heißt, kommt es zu einer Freigabe, dann erfolgt durch die Sektion IV das Vergabeverfahren.

Mir ist zweifelsohne bewusst, dass bei jeder Beschaffung drei Sektionen eingeschaltet sind und es sich natürlich auch um einen bürokratischen Mehraufwand handelt, aber dieser bürokratische Mehraufwand ist uns wichtig, um vor allem objektive und transparente Beschaffungen garantieren zu können.

Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich im Innenminis­terium mit Mitte März den Beschaffungsworkflow eingeführt. Was bedeutet dieser Beschaffungsworkflow? – Er bedeutet im Innenministerium 100-prozentige Transpa­renz und 100-prozentige Nachvollziehbarkeit bei jedem Beschaffungsvorgang, und zwar auf Knopfdruck. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es nur bei uns im Innenministerium und sonst in keinem anderen Ministerium!

Nun zur Kritik des Rechnungshofes betreffend die Beschaffungen aus der Vergangen­heit. Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Rechtsansichten des Rechnungshofes und des Bundesministeriums für Inneres haben wir uns dazu entschieden, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben – nicht mehr und nicht weniger. Es gab unter­schiedliche Auffassungen, das ist der Grund dafür, dass wir an Herrn Professor Aicher herangetreten sind, den Sie, Herr Abgeordneter Pilz, aufgrund seiner Expertisen auch sehr schätzen. Dieses Rechtsgutachten zeigt eine differenzierte Sichtweise zu den Feststellungen des Rechnungshofes. Ich habe Ihnen im Vorfeld dieses Rechts­gutachten von Professor Aicher über die Parlamentsdirektion zukommen lassen, das heißt, jeder Parlamentsklub verfügt bereits über dieses Rechtsgutachten. (Abg. Dr. Pilz: Was hat es gekostet?)

Ja, Teile des Rechnungshofberichtes wurden in dem Rechtsgutachten von Professor Aicher von der Universität Wien bestätigt. Daher kommt es auch nicht von ungefähr, dass wir bereits 20 von 27 Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt haben.


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