Auch die Kritik aufgrund der rund 20 gezielt ausgewählten und geprüften Fälle aus verschiedenen Geschäftsjahren, die anhand von zwölf Fällen dargestellt wurde, trifft nur vereinzelt zu und lässt keine verallgemeinernden Rückschlüsse auf die Vergabepraxis zu.
Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und sensiblen strategischen Bereichen der öffentlichen Sicherheit sind besondere Bedingungen zu berücksichtigen. Die Kritik des Rechnungshofes berücksichtigt in vielen Fällen nicht die vertretbare Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen durch das Innenministerium.
Externe Aufträge wurden und werden nur vergeben, wenn diese notwendig sind, insbesondere dann, wenn spezifische Fachkenntnisse nicht verfügbar sind und der Blick von außen benötigt wird.
Sämtliche Beschaffungen und Leistungen werden genau dokumentiert und sind nachvollziehbar.
Jedem Auftrag und damit jeder Zahlung steht selbstverständlich eine adäquate Gegenleistung gegenüber.
Extern begleitete Projekte waren Grundlage für wichtige Reformen und Einsparungen. Aus der Strategie Innen.sicher. zum Beispiel resultiert die Behördenreform, resultiert das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Aus dem Projekt BORA, dem Projekt Budgetvollzugs-, Organisations- und Ressourcenanalyse, resultiert der elektronische Beschaffungsworkflow. Gerade bei diesem konkreten Projekt stehen Ausgaben in der Höhe von insgesamt 523 000 € Einsparungen im Ausmaß von 21,2 Millionen € gegenüber.
Die Feststellung des Rechnungshofes, dass das Bundesministerium für Inneres keine regelmäßige risikoorientierte Kontrolle von Beschaffungsvorgängen durchführt, ist unrichtig. Eine solche Kontrolle erfolgt regelmäßig.
Die Feststellung des Rechnungshofes, das Innenministerium habe keinen Überblick über sein Beschaffungsvolumen, ist unrichtig. Das Bundesministerium für Inneres verfügt über monatliche und jährliche Aufzeichnungen seiner Beschaffungen. Weiters stehen die Aufzeichnungen im Elak lückenlos zur Verfügung, sodass das Innenressort über alle Aufzeichnungen verfügt, die die Erfüllung der jährlichen Berichtspflichten an die Statistik der WTO ermöglichen.
In diesem Zusammenhang verweise ich nochmals ausdrücklich auf das Gutachten von Professor Aicher, das im Wesentlichen die Vergaberechtsentscheidungen bestätigt. Das Gutachten liegt Ihnen ja bereits vor.
Nun zu den übrigen Fragen.
Zur Frage 10:
Der Vertrag wurde am 29. April 2009 abgeschlossen und ist nicht mehr aufrecht. Leistungsgegenstand war Strategieentwicklung wie Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien für die Bereiche Kommunikation, Issues Management, Krisenkommunikation und Change Management. Bezahlt wurden 248 315,52 €.
Zur Frage 21:
Das ging an die Firma Unisys Österreich GmbH und die ZACON Unternehmensberatung GmbH.
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