Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 41

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Ihre Frage 22 kann ich mit einem klaren Ja beantworten.

Zur Frage 28:

Das war die Fachhochschule Oberösterreich Forschungs & Entwicklungs GmbH.

Zur Frage 34:

Die AURA Unternehmensberatung GmbH.

Nun zur Frage 40, die mir auch schon im Bundesrat gestellt worden ist, betreffend die Amtssignatur:

Es gilt, generell festzuhalten: Das Bundesministerium für Inneres und seine nachge­ordneten Behörden führen im Jahr rund 1,5 Millionen verwaltungsverfahrensrechtliche Handlungen durch. Dazu zählen Anonymverfügungen, Verwaltungsstrafverfahren, Lenkererhebungen und Mahnungen.

Auf Basis des mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Amtssignaturgesetzes war das Innenressort zu dieser Vorgangsweise gezwungen. Warum? – Hätte das Innenminis­terium diese Verfahrensweise nicht gewählt, wäre der Republik Österreich ein Schaden in der Größenordnung von rund 32 Millionen € jährlich entstanden. Das heißt, da wurde richtig gehandelt, damit es nicht zu einem Schaden der Republik kommt.

Der Auftrag erging an die Raiffeisen Informatik Consulting GmbH.

Zur Frage 46:

Das war die Kapsch TraficCom AG.

Zur Frage 52:

Es handelt sich hier um den Architekt Christian Hochreiter, TBIA.

Zur Frage 58:

Die Wortwahl „keine Besonderheit“ bezieht sich ausschließlich auf die Aufgaben­stellung dieser Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vergabe des Digital­funks und nicht auf eine wiederholte Bestellung einer derartigen Beraterleistung. Insofern gab es keine weiteren derartigen Ansprechpersonen in anderen Vergabever­fahren.

Zur Frage 59:

Mit der Kanzlei Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg wurden Rahmenverträge zur Rechts­beratung abgeschlossen, deren Schwerpunkt sich auf die Beratung zu komplexen Zivil- und Vergaberechtsfragen bezogen hat. Diese Rechtsberatungsleistungen erfordern hohes Spezialwissen.

Seit 2006 wurden Rechtsberatungsleistungen in der Höhe von 263 118,80 € erbracht.

Zur Frage 61:

Dazu gibt es zwei Aufträge aus dem Jahr 2005/2006 in der Höhe von 4 800 € und 226,80 €.

Gestatten Sie mir, abschließend Folgendes festzuhalten: Meine Expertinnen und Ex­per­ten halten sich stets an die gesetzlichen Bestimmungen und halten sich stets an alle Vergabevorschriften, hier lasse ich keine Pauschalverurteilung zu! (Abg. Mag. Kogler: Das Prinzip hat der Strasser schon eingeführt! Das haben alle vom Strasser gelernt!) Selbstverständlich werden wir auch weiterhin den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung tragen und werden alle Empfehlungen, soweit dies möglich ist, selbstverständlich umsetzen.

 


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