Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 79

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

dauer­lich ist, dass dieses System weitergetragen wurde, nämlich von Innenminister Platter, aber auch von Ministerin Fekter.

Die Einzige, die da einen Schlussstrich gezogen hat, das muss ich schon sagen, ist die jetzige Ministerin, die den Vertrag mit dieser Beraterfirma beziehungsweise Werbe­agentur gekündigt hat.

Andererseits gibt es Ungereimtheiten, das sagt dieser Bericht des Rechnungshofes ganz klar aus. Es gibt Ungereimtheiten in einem Bereich, in dem das System Strasser eine Vergabekontrolle, aber auch die Dokumentation und Intransparenz bei den Vergabepunkten geschaffen hat, was schon einzigartig ist.

Es gibt ein Volumen auf der einen Seite: 72 Millionen € Direktvergabe. Da ist das Innenministerium Spitzenreiter, allen anderen Ministerien voran. Auf der anderen Seite gibt es auch 95 Millionen €, die über die Bundesbeschaffung GmbH vergeben wurden. Zumindest das ist, glaube ich, ein Punkt, der sehr transparent gestaltet wurde.

Kommen wir zu den 72 Millionen € an Direktvergaben, die 2010 durchgeführt wurden. Da gibt es Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der damaligen Innenministerin. Ich möchte hier nur einen Punkt herausnehmen, der angeführt wurde. Es geht um die Werbeagentur, wo fast 293 000 € ausbezahlt worden sind. Hier ist heute nicht mehr nachvollziehbar, warum diese Summe bezahlt wurde.

Zum nächsten Kritikpunkt, den Direktvergaben. Auch das ist, glaube ich, sehr wichtig. Bei den Direktvergaben gibt es einen Bereich bis 100 000 €. Nur wenn jetzt eine Kostenschätzung mit 99 999,99 € ausfällt, dann ist das selbsterklärend und eigentlich zu verurteilen. Da ist, auch das muss ich sagen, nachzufragen, ob nicht irgendwo bedingter Vorsatz vorhanden ist und ob nicht die Ausschreibungskriterien umgangen worden sind.

Eines noch dazu. Es gab ein Projekt BORA. Da ist wesentlich mehr ausgegeben worden, nämlich 523 000 €. Das ist genauso direkt vergeben worden. Nur muss man eines berücksichtigen: gerade dieses Projekt wurde wenige Tage vor der gesetzlichen Anhebung der Verfahrensordnung bei der Direktvergabe von 100 000 € einfach mit 90 000 € vergeben. – Der erste Stunk.

Und das, obwohl es damals noch gar nicht möglich war, so zu vergeben. Das verstehe ich nicht! Es gibt gewisse Vorschriften, und als Bürgermeister weiß man auch, dass man diese Vorschriften beachten muss (Beifall des Abg. Mayerhofer); und gerade jene Beamten, die diese Ausschreibung getätigt haben, sollten daher auch zur Verantwortung gezogen werden.

Beim nächsten Punkt geht es vor allem um den Blaulichtfunk. Ich bin ja selber Beamter im Innenministerium, derzeit freigestellt für meine politische Tätigkeit. Nur was in den Jahren 2000 bis, sagen wir mal, 2006 gemacht worden ist, ist schon einzigartig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amon, Mag. Gaßner und Rädler.)

2000 bis 2006 – wenn wir uns alleine den Blaulichtfunk unter Ernst Strasser an­schauen, so sehen wir eine Kostenexplosion. Ich zitiere jetzt den Rechnungshof, der ganz klar mitgeteilt hat:

„Der Vergleichsbetrag (…) kam ohne konkreten Nachweis tatsächlicher Aufwendungen zustande. (…) Dem BMI verblieb aus dem Projekt ADONIS kein verwertbares Vermögen.“

Das heißt, hier wurden 30 Millionen € in den Sand gesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Rädler: 29!) – Wenn man das Geld für die Beratertätigkeit dazu addiert, sind es 32 Millionen €. Wenn man die Summe konkretisieren möchte, ist sie sogar noch höher.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite