Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 88

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Aber jetzt zum Rechnungshof. – Schauen Sie, das ist einer der wenigen Punkte, wo ich positiv anschließen kann: Ja, auch mir geht es manchmal so, ich sage das schon, der Rechnungshof ist nicht sakrosankt, obwohl er Organ dieses Hauses ist, er kann sich auch irren, man kann auch unterschiedlicher Meinung sein, insbesondere bei komplexen Rechtsfragen, selbstverständlich. – Ob das so komplex war, ist allerdings eine andere Frage. Ich denke: nein.

Was aber sicher nicht geht, ist, im Auseinandersetzungsverfahren mit dem Rech­nungshof diesen zuerst noch selbst mitzubeauftragen und stolz darauf zu sein, den Prüfumfang sozusagen zu erweitern, und danach so zu agieren. – So war doch der Vorgang: Es hat ja ein geordnetes Verfahren bei der Vorlage des Berichts des Rechnungshofs, als er hier im Nationalrat eingelangt ist, gegeben. Es gab ein Prüf­ergebnis, das ging schon an Ihr Haus. Wissen Sie, wann das an Ihr Haus gegangen ist? – Natürlich wissen Sie es: im Juli 2012. Dann hatten Sie maximal drei Monate Zeit, um Ihre Antwort zu retournieren. Die Frist haben Sie offensichtlich eingehalten, was auch nicht alle tun – wenn Sie so wollen, gebührt Ihnen diesbezüglich noch ein kleines Lob am Rande.

Was aber mit Sicherheit nicht geht, ist, am Tag, nachdem dieser Bericht offiziell unserem Haus vorgelegt wird – am 11. März –, nach all diesem Hin und Her – Prüfergebnis, Äußerungen des Hauses, was Ihr gutes Recht ist, Gegenäußerung des Rechnungshofs vom 4. Februar – ein Gutachten dazu vorzulegen. Es kann nicht sein, dass Sie genau den Tag abwarten, an dem der Bericht vorgelegt wird, und am nächsten Tag schon ein Gutachten parat haben. Ich weiß nicht, was Herr Aicher für Fähigkeiten hat, so etwas über Nacht zu machen.

Ich habe mir das angeschaut. Sie haben uns das ja zur Verfügung gestellt. Am 12. März zeichnet er das, einen Tag danach. Ja, wie hat er denn das alles gemacht? Sie haben das schon in der Schublade gehabt, haben gewartet, bis dieses endgültige Ergebnis vorliegt, um dann damit herauszurücken. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.)

Was in diesem Haus passiert ist, ist das Allerletzte. Ich glaube, das hat es in der Zweiten Republik noch nicht gegeben, jedenfalls nicht, seitdem Abgeordneter Wabl, mein Vorgänger, und ich Vorsitzende des Rechnungshofausschusses waren. So etwas hat es noch nie gegeben. – Und das wollen Sie uns als Transparenzoffensive ver­kaufen?!

Wissen Sie, man kann sich schon kritisch mit dem Rechnungshof auseinandersetzen – unter Umständen sogar auf Kosten von Steuergeld, was ich aber bezweifeln würde –, nur muss man das dann im entsprechenden Verfahren machen, und dazu wären die drei Monate da, in denen Sie sich zu äußern haben, damit der Rechnungshof wieder eine Möglichkeit hat, auch auf diese Vorhalte einzugehen, die Sie nun hier machen. Das wäre ja im Sinne des Verfahrens. Aber Sie haben das umgangen, um nicht zu sagen: missbraucht – auf Steuerzahlerkosten!

Die Geschichte setzt sich fort: Sie haben sich hier ein zweites Mal zu Wort gemeldet, haben wieder so getan, als ob ohnehin alles beantwortet worden wäre – was natürlich nicht der Fall war –, aber die eine Frage, die wir schriftlich ja gar nicht einbringen konnten, weil Sie uns erst heute auf die Existenz dieses Gutachtens aufmerksam gemacht haben, die haben Sie dann nicht beantwortet. Das wäre das einzige Gescheite gewesen, was Sie hätten sagen können. Auch diese zweite Chance haben Sie vertan.

Melden Sie sich ein drittes Mal! Die Geschäftsordnung sieht ja hier sehr viele Freiheiten für die Regierungsbank vor.

 


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