Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Blockadepolitik von Finanzministerin Fekter
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2265 d.B.): Antrag der Bundesregierung auf Ermächtigung der österreichischen Vertreterin oder des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus
Begründung
Die österreichische Bundesregierung, insbesondere aber die Finanzministerin und ihre Amtsvorgänger, blockiert seit Jahren eine verbesserte Zusammenarbeit der EU-Länder in Sachen Steuerbetrugsbekämpfung. Österreich spricht sich nunmehr als einziges Land der Europäischen Union gegen den automatischen Datenaustausch innerhalb der Zinsenrichtlinie aus. Darüber hinaus blockiert die Bundesregierung die längst notwendige Ausweitung der Zinsenrichtlinie auf weitere Kapitaleinkommen wie auch den Abschluss eines Betrugsbekämpfungsabkommens mit Drittstaaten. Die Verhandlungsposition der EU gegenüber Drittstaaten wurde von Österreich mit bilateralen Separatverträgen, die weiter die Anonymität von Steuerhinterziehern schützen, untergraben. Österreich trägt daher dazu bei, die Steuerbasis anderer EU-Staaten zu erodieren und das Schließen von Steueroasen zu torpedieren. Zu allem Überdruss wird dadurch Geldwäsche in Zusammenhang mit Drogen, Waffen und Menschenhandel massiv begünstigt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, im Europäischen Rat konstruktive Verhandlungen zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Steuerbehörden und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu führen und ihre bisherige Blockadepolitik zu beenden, indem Sie:
1. dem automatischen Datenaustausch nach Artikel 9 der Zinsenrichtlinie zustimmt
2. sich dafür einsetzt, die Zinsenrichtlinie inhaltlich zu erweitern, damit diese auch für Zinserträge von juristischen Personen und Erträge von Wertpapieren gilt, und
3. die Verhandlungen und den Abschluss von Betrugsbekämpfungsabkommen der EU mit Drittstaaten nicht weiter blockiert“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein – in Richtung des das Rednerpult verlassen-
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