Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemäß Art. 50b Z 1 B-VG (2272 d.B.)
Während bei der Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) seitens der Bundesregierung noch davon gesprochen wurde, dass Mittel aus dem ESM lediglich Mitgliedsstaaten der Eurozone zugutekommen können, stellt sich nunmehr wie im Fall Spaniens heraus, dass mit diesen Mitteln auch Banken gerettet werden.
Damit wurden die Bürgerinnen und Bürger ein weiteres Mal hinters Licht geführt und einmal mehr müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für das Versagen der Politik den Finanzplatz Europa nachhaltig zu sanieren und reformieren in die Tasche greifen.
Jetzt soll dem maroden Zypern auf die Beine geholfen werden und wieder sind es die Banken die als Auslöser der dortigen Krise gerettet werden müssen. In diesem Fall wurde seitens der EU sogar noch der Versuch unternommen direkt auf die Einlagen der Sparer zuzugreifen. Damit wurde in ganz Europa das Vertrauen in die Politik und den Finanzsektor erheblich erschüttert.
Ebenso ist der Angriff auf das österreichische Bankgeheimnis nicht gerade als vertrauensfördernde Maßnahme zu bezeichnen. Vielmehr scheint es sich um einen weiteren Schritt in Richtung Bankenunion zu handeln, die mit dem gemeinsamen Einlagerungssicherungsverbunds die österreichischen Bankkundenmit Sicherheit noch sehr viel Geld kosten wird.
Es entsteht der Anschein, dass es der Politik allemal lieber ist mit dem Vertrauen der Menschen zu experimentieren als endlich die Ärmel aufzukrempeln und die nachhaltige Reform des Finanzplatzes Europa in Angriff zu nehmen. Dabei ist eine solche Reform überfällig.
Etwa durch Umsetzung des Trennbarkeitssystems durch die Unterscheidung zwischen systemrelevanten Geschäftsbanken und nicht-systemrelevanten Spekulationsbanken, die im Ernstfall auch nicht gerettet werden müssen.
Ebenso muss sichergestellt werden, dass auch die Banken statt der bisher durchschnittlichen 7 Prozent realer Steuerleistung – so wie alle anderen Unternehmen – 25 Prozent an Steuern abführen. Inklusive der Steuervermeidungsstrategien mittels Auslandstöchtern in Steueroasen entgehen dem österreichischen Staat so jährlich 2 Mrd. Euro.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Frau Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend Gesetzesinitiativen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen der Bankenrettung vorzulegen, die folgende Eckpunkte umfassen:
Nachhaltiger Schutz des österreichischen Bankgeheimnisses,
kein staatlicher Zwangszugriff auf Bankguthaben,
keine Teilnahme an einem europäischen Einlagensicherungsfonds,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite