Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wenigsten wissen, dass bereits seit 40 Jahren, genau genommen seit dem Jahr 1974, auf Grund der Heiligenbluter Vereinbarung darüber verhandelt wird, die Budgetgestaltung, das Rechnungswesen aller neun Bundesländer zusammenzuführen und auf eine einheitliche Basis zu stellen. Seit 40 Jahren wird darüber nachgedacht und befunden, ein einheitliches Rechnungswesen für alle Länder zu gestalten. Das versteht niemand. Gerade jetzt ist auf Grund der Umstände, die auf Bundesebene passiert sind, mit der Bundesfinanzierungsagentur, aber auch der schrecklichen Spekulationsverluste in Salzburg, die noch immer nicht geklärt sind, noch immer nicht restlos aufgeklärt sind, ein Zeitfenster entstanden, wo wir die Handlungsspielräume nützen könnten, um nach 40 Jahren mühsamer und ergebnisloser Verhandlungen endlich einmal einen Schlussstrich zu ziehen und das Spekulieren mit Steuergeldern ein für alle Mal zu verbieten.
Nach 40 Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt es jetzt an uns, diesen einen Knackpunkt endlich zu lösen, nämlich den Knackpunkt einheitliches Haushaltsrecht für alle Länder, alle Gemeinden und alle Städte in unserem Land Österreich. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn dieses neue Haushaltsrecht – und wir haben dieses neue Haushaltsrecht alle gemeinsam beschlossen –, nämlich das neue Rechnungswesen, um das es geht, so toll ist, so einzigartig ist, sogar auf europäischer Ebene über den grünen Klee gelobt wird, dann frage ich mich, warum es in einzelnen Bundesländern Österreichs keine Anwendung findet. Das versteht niemand! Wenn das einzelne Bundesländer nicht umsetzen wollen, dann muss das einen gravierenden Grund haben. Der Grund kann nur der sein, dass man es dem Rechnungshof so schwierig wie möglich machen will, in die eigene Buchführung Einschau zu halten und auf die eine oder andere Schiefstellung im eigenen Budget draufzukommen. Nur das können der Grund und die Erklärung dafür sein, warum in diesem Bereich nichts weitergeht.
Wie ist es für viele, die hier sitzen, verantwortbar, dass Schattenbudgets in Bundesländern nach wie vor toleriert werden? Wie ist das für Sie verantwortbar, dass 380 ausgegliederte Gesellschaften der Länder, der Gemeinden und des Bundes nach wie vor mit Steuergeldern spekulieren oder mit ihrem Budget etwas tun können, ohne dass sie klare Richtlinien von Bundesseite dafür erhalten?
Es gibt für viele Länder noch immer keine klare Definition, was Schulden sind oder was Vermögensbestandteile darstellt. Es gibt nach wie vor auch keine klaren Regelungen, auch heute noch nicht, welche Geschäfte Spekulationsgeschäfte sind, was unterlassen werden darf oder muss, um eine ordnungsgemäße Budgetierung und Handhabung von Steuergeldern zu gewährleisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind immer so stolz auf den Rechnungshof, der ein Organ des Nationalrates ist und von allen Seiten gelobt wird. Wenn es so ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass er so gute Arbeit leistet, dann unterstützen Sie unsere Initiative (Beifall beim BZÖ), den Rechnungshof zu stärken, dann geben Sie ihm die Möglichkeit, all das zu prüfen, was zu prüfen ist! Aber man sollte nicht hinterher dem Rechnungshof die Schuld in die Schuhe schieben und sagen, dass er in Salzburg nicht ordnungsgemäß geprüft hat.
Er konnte ja nicht prüfen bei all der kriminellen Energie, die da offenbar dahintersteckte, um Dinge zu verschleiern und zu verstecken. Unser Interesse hier muss es sein, unser eigenes Organ mit allen Möglichkeiten und Mitteln auszustatten, damit so etwas künftig nicht mehr passieren kann. (Beifall beim BZÖ.)
10.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Krainer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
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