Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 45

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Aber ich sage ganz offen: Wir können es auch einfachgesetzlich beschließen. Das ist nicht so schön, erfasst die Gemeinden nicht, will ich eigentlich auch nicht, aber ich wehre mich dagegen, jetzt so zu tun, als sei der Zug schon abgefahren und im Parla­ment gebe es keine Mehrheit für ein Spekulationsverbot.

Diese Mehrheit gibt es, das Spekulationsverbot wird verankert werden, kein verant­wortlicher Politiker kann dagegen sein. Es bleibt nur die Frage, in welcher Form. Ich bin durchaus positiv, dass wir zumindest gemeinsam mit einer Oppositionspartei – ich ap­pelliere noch einmal an die beiden Kollegen, die ich vorhin namentlich angeführt ha­be – eine Verfassungsbestimmung zustande bringen. Es wäre im Interesse des Lan­des. (Beifall bei der ÖVP.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.55.07

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, natürlich ist es im Interesse aller, ein Spekulationsverbot oder eine risikoaverse Geba­rung für alle Gebietskörperschaften zu haben. Das ist schon richtig angesichts dessen, was wir in Niederösterreich erlebt haben, aber insbesondere in Anbetracht dessen, was wir in Salzburg erlebt haben – es liegen ja die ersten Berichte des Untersuchungs­ausschusses vor, und die zeigen ein Bild, das mehr als katastrophal ist –, und auch in Bezug darauf, was wir auch in vielen Gemeinden erlebt haben und was wir beim Bund erlebt haben.

Der Bund hat ja seinerzeit die Konsequenzen gezogen, als er Verluste von 300 Mil­lionen € in Kauf nehmen musste. Aber wenn es um die Frage der Einbeziehung der Länder und der Gemeinden geht, gibt es Schwierigkeiten. Und wenn hier so getan wird, als läge es weder an der ÖVP noch an der SPÖ, dass wir bislang hier in diesem Hohen Haus zu keiner Regelung gekommen sind, dann muss ich schon sagen: Das ist deshalb so, weil die Regelungen so, wie sie vorliegen, lückenhaft sind, und deswegen, weil zu vieles in die Hände der Länder gelegt wird, obgleich mit Recht vermutet werden darf, dass die Umsetzungen nicht bundeseinheitliche Umsetzungen werden, sondern wiederum autonome Umsetzungen der Länder. Neun Mal je Bundesland, ein Mal für den Bund, dazu neun verschiedene Richtlinien – das alles in Zeiten, in denen alle über die Verwaltungsreform reden! Verwaltungsökonomisch ist das nicht sinnvoll, aber es ist auch deshalb nicht sinnvoll, weil es keine bundeseinheitliche Regelung ist.

Das, was in den bisher vorliegenden Vorschlägen zur Finanzverfassung in § 17 neu vorliegt, besagt: Wir wollen eine bundeseinheitliche risikoaverse Finanzgebarung! – Das ist richtig! Aber wenn man es bundesweit einheitlich machen will, dann darf man genau nicht den Weg über eine Artikel-15a-Vereinbarung gehen, weil diese Artikel-15a-Vereinbarung meines Erachtens kein Herzstück, sondern ein Verwässerungsstück dieser potenziellen Umsetzung eines Spekulationsverbotes ist.

Wenn einige dieser Verbote in diesem § 17 neu angesprochen werden, so muss man sagen, er enthält Lücken. Es ist schon richtig, es ist die Rede davon, dass keine deri­vativen Geschäfte ohne Grundgeschäft gemacht werden sollen, keine Kreditaufnah­men für Spekulationszwecke, aber es ist weiterhin möglich, dass Einnahmen aus Ver­äußerungen von Vermögen der Länder und Gemeinden sehr wohl für spekulative Zwecke verwendet werden können. Das heißt also, das, was in Niederösterreich mit den Wohnbaugeldern geschieht, ist auch nach dieser vorliegenden Regelung weiterhin möglich.

Daher sagen wir Grünen, die wir im Übrigen immer bereit sind, über weitere Lösungen zu diskutieren und zu verhandeln, und wir haben das auch mehrfach gemacht: Wir wol-


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