Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 60

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Wir alle kennen die Hintergründe. Wir wissen, dass verfassungsrechtlich festgeschrie­ben ist, wie die Bestellungsmodalitäten aussehen. Den drei mandatsstärksten Parteien obliegt es, jeweils ein Mitglied der Volksanwaltschaft namhaft zu machen, und bei Man­datsgleichheit gibt es immer noch die Prüfung nach Stimmenstärke. Ich möchte da da­ran erinnern, dass das bei der letzten Nominierung nicht eindeutig war, denn bei der letzten Nominierung der Volksanwälte gab es zwei Fraktionen, die gleich viele Mandate hatten, allerdings aufgrund einer unterschiedlichen Anzahl von Stimmen. Es lag in mei­ner Hand, obwohl es damals noch einen rechtsfreien Raum gab, zu entscheiden.

Ich habe mich damals entschieden und habe gesagt, die Stimmenstärke gilt. Ich habe deswegen auch die durch den grünen Klub nominierte Volksanwältin Stoisits in den Dreiervorschlag aufgenommen, und darüber wurde zunächst im Hauptausschuss und später hier im Plenum beraten.

In der Zwischenzeit ist das alles Geschichte, denn der Nationalrat hat mit Verfassungs­mehrheit – ich glaube, es war auch einstimmig – dem Rechnung getragen, was damals eine Lücke war, und hat diese Lücke geschlossen. In der Zwischenzeit wurde näm­lich – erst gültig seit vergangenem Jahr – in einer Novelle auch ganz konkret festgehal­ten, dass bei Mandatsgleichheit die Stimmenstärke gilt.

Ich glaube, es ist ganz wichtig, das einmal festzuhalten, weil wir immer wieder solche Situationen haben, dass es Lücken in unseren verfassungsrechtlichen Bestimmungen, auch in den Geschäftsordnungsbestimmungen gibt, und weil es immer wieder wichtig ist, dass wir auch Korrekturen anbringen, wenn dies notwendig ist. Wir haben ja oft sol­che Debatten, wo wir sehen, dass solche Korrekturen notwendig sind.

Ich möchte natürlich meinen heutigen Debattenbeitrag in erster Linie dafür verwenden, der scheidenden Volksanwältin und dem scheidenden Volksanwalt sehr herzlich zu danken; es sind zwei – eine Volksanwältin wird ja wieder gewählt werden, davon gehe ich aus. Ich möchte es natürlich ganz besonders auf die Person Peter Kostelka zu­schneiden, denn er hat immerhin zwölf Jahre lang sehr erfolgreich in der Volksanwalt­schaft gewirkt, und wir haben, und das möchte ich auch in Erinnerung rufen, in diesen zwölf Jahren sehr viele Veränderungen in der Volksanwaltschaft erlebt und gesehen. Das ist das Ergebnis des Engagements aller dort Tätigen, aber bei zwölf Jahren Arbeit in der Volksanwaltschaft ist das natürlich auch besonders gewährleistet. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Seit 2009, und das war gar nicht einfach, ist die Volksanwaltschaft das Generalsekre­tariat des IOI, also des International Ombudsman Institute. Das ist der Zusammen­schluss von rund 155 unabhängigen Ombudsmannstellen aus 90 Ländern. Es haben sich damals sehr viele Volksanwaltschaften weltweit um dieses Generalsekretariat be­worben, und dank der exzellenten auch internationalen Arbeit ist es uns gelungen, die­ses Generalsekretariat nach Wien zu holen. Das ist das Verdienst unserer Volksanwäl­tinnen und Volksanwälte, die das Know-how, das wir jetzt über Jahrzehnte besitzen, auch in andere Länder bringen, und ich glaube, auch dafür gehört ein Danke gesagt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Seit 1. Juli des vergangenen Jahres – es ist also schon wieder fast ein Jahr her – hat die Volksanwaltschaft auch ganz wesentliche neue Kompetenzen in der präventiven Kontrolle. Ich brauche sie jetzt nicht aufzuzählen. Es geht immer darum, genau hinzu­schauen: Wo könnten Misshandlungen passieren? Wo könnte es zu freiheitsentziehen­den Maßnahmen kommen? Es gibt dazu die Kommissionen, die die Volksanwaltschaft eingerichtet hat, und sie kümmert sich in der Zwischenzeit sehr ausgiebig auch um alle Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderung.

Wenn man so will, ist aus einer Volksanwaltschaft, also einer Ombudsstelle, im Laufe der Zeit ein echtes Menschenrechtshaus der Republik geworden, und das gehört ge-


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