Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 113

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das ist nicht überall selbstverständlich, und wir haben die niedrigste Arbeitslosen­quote. – Ja, das ist schon richtig, wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote, aber bitte vergessen Sie nicht dazuzusagen, dass das die höchste Arbeitslosenquote seit 1945 ist, und das ist alarmierend. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Seit 2008 ist die Arbeits­losigkeit in Folge der Banken- und Wirtschaftskrise auch in Österreich dramatisch an­gestiegen.

Und jetzt komme ich zum eigentlichen Thema, zum Bundesfinanzrahmen: Wie geht denn dieser Bundesfinanzrahmen beispielsweise mit dem Anstieg der Arbeitslosenquo­te um? Berücksichtigt er das? Berücksichtigt er das nicht? – Überhaupt nicht, denn wenn man diesen Bundesfinanzrahmen durch irgendetwas charakterisieren möchte, dann könnte man das am besten mit der Formel copy and paste tun, also kopieren und einfügen. Das heißt, für die Jahre 2014 bis 2016 sind die Daten des vorjährigen Fi­nanzrahmens vollständig unverändert übernommen worden. (Ruf: Unglaublich!)

Wir haben zwar eine geänderte Wirtschaftslage, wir haben zwar geänderte Beschäfti­gungsentwicklungen, wir haben zwar im steuerlichen Bereich ein Pendlerpauschale be­schlossen, wir haben die höheren Beschäftigtenzahlen, das müsste sich natürlich alles auf die Einnahmen im steuerlichen Bereich auswirken, aber Brutto- und Nettosteuer­einnahmen sind in diesen Jahren gleich hoch wie im alten Finanzrahmen. Und für das Jahr 2017 wird im Regelfall einfach der Wert des Jahres 2016 angehängt.

Frau Finanzministerin, so, wie Sie diesen Bundesfinanzrahmen hier vorgelegt haben, kann man aus einem gut gedachten Instrument im Rahmen der Haushaltsrechtsreform etwas machen, es degradieren zu etwas, was ein lästiges Instrument ist. Aber das Ziel des Bundesfinanzrahmens ist es, strategische Zielsetzungen zu formulieren.

Meine Damen und Herren! In diesem Bundesfinanzrahmen finde ich nicht eine einzige strategische Zielsetzung, vielleicht abgesehen davon, dass es wichtig ist, dass man im Jahr 2017 entsprechend dem Fiskalpakt und der Schuldenbremse Überschüsse im Budget erreichet – ja, aber das ist bestenfalls ein Zwischenziel. Die klassischen Ziele der Wirtschaftspolitik sind ja bekanntlich andere: Wirtschaftswachstum, stabile Preise, niedrige Arbeitslosenquote, gerechte Verteilung, und dann kann man auch ökologische Zielsetzungen dazunehmen, aber davon entdecke ich eigentlich relativ wenig in dem Ganzen.

Es fehlen die weitreichenden Reformen. Da Kollege Stummvoll gesagt hat, Strukturre­formen sind angegangen worden: Ein bisschen etwas ist geschehen, aber die großen Reformen stehen nach wie vor aus, ob das die Verwaltungsreform ist, ob das die Re­form der Schulverwaltung ist, es steht aber auch eine Reform im gesamten Steuersys­tem aus. Es stehen viele andere Reformen aus. Es stehen Umschichtungen von Be­reichen aus, die wenig Wachstum generieren und die wenig zukunftsorientiert sind, hin in Bereiche, wo Zukunftsinvestitionen gefördert werden. All das kann ich leider nicht entdecken.

Ich kann leider auch nicht entdecken, dass mit diesem Bundesfinanzrahmen die Lasten der Banken- und Finanzkrise gerecht verteilt werden. Das führt mich wieder zurück zur Erbschaftssteuer. Ich kann auch nicht entdecken – und das ist ja hier schon oft dekli­niert worden, ich kann es schon gar nicht mehr hören –, dass es eine Entlastung des Faktors Arbeit gibt. – Ja wann werden wir denn endlich so weit sein, dass wir zu einer Entlastung des Faktors Arbeit kommen?

Zum Pfad der Budgetpolitik selbst noch einmal: Also ich finde, es ist schon ein Armuts­zeugnis, Frau Finanzministerin, dass Sie sich überhaupt trauen, diesem Haus einen Bundesfinanzrahmen und einen Budgetpfad vorzulegen, der sich durch nichts von dem unterscheidet, was der Budgetpfad des letzten Jahres war. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

 


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