Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 114

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Ich würde dann gerne fortsetzen, wenn wir die Verhandlungen zu diesem Tagesord­nungspunkt wieder aufnehmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege, dann unterbreche ich jetzt Ihre Rede, und Sie kommen danach wieder dran.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 3 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.31Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend: Steuern runter – deutliche Reduktion statt kalter Pro­gression (2257/A)(E)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 2257/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Ein Blick in den Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2014-2017 zeigt: Der Anteil der Lohnsteuer am gesamten Steueraufkommen wächst kontinuierlich. Das ist nicht auf hohe Wachstumsraten bei der Beschäftigung zurückzuführen, sondern das Ergebnis eines unfairen Steuersystems, das mittels „kalter“ Progression zu immer hö­heren Einnahmen für die Finanzministerin führt. Unglaubliche 500 Mio. Euro fließen so jährlich ins Budget, ohne dass die Bundesregierung unpopuläre Steuererhöhungen ak­tiv durchführen muss. Das Lohnsteueraufkommen ist dadurch seit 10 Jahren von 18 auf 25 Milliarden Euro gestiegen. Die realen Nettoeinkommen stagnierten im Vorjahr und sinken heuer sogar.

Wie die erst jüngst von der Arbeiterkammer errechneten Beispiele zeigen, entsteht al­leine durch die kalte Progression für die Arbeitnehmer jährlich ein beträchtlicher Ver­lust:

 

Monatslohn, brutto

Verlust durch die kalte Progression pro Jahr

Verkäufer/in im Einzelhandel

1.132,00 Euro

124,28 Euro

Buchhalter/in

4.116,00 Euro

159,04 Euro

Die schleichende Steuererhöhung macht das österreichische Einkommensteuergesetz leistungsfeindlich. Seit 1989 gab es nur zwei Anpassungen der Tarife, die auch nur ei­nen teilweisen Ausgleich der kalten Progression brachten.

Die Progression beginnt ab dem 11.001. Euro mit einem Grenzsteuersatz von 36, 5 Pro­zent zu greifen. Ab 60.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 50 Prozent. Dazwischen gibt es noch eine Progressionsstufe mit 43,2 Prozent. Die behauptete Anpassung des Steuersatzes an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist jeden­falls durch diesen kurzen, steilen Anstieg nicht gegeben.

Um die Härte dieses Steuersystems zu mildern ist es notwendig, zahlreiche Aus-nah­men und Sonderregelungen einzuführen. Über die Jahre hat sich so eine unübersicht-


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