Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 115

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liche Menge an „Begünstigungsmaßnahmen“ angesammelt. Der Rechnungshof listet in seinem jüngsten Bericht 558 derartiger Sonderbestimmungen auf. Die Kosten betragen mindestens neun Mrd. Euro, sind im Detail mangels entsprechender Analysen aber ebenso wenig bekannt wie die Auswirkungen der Sonderregeln.

Das vom BZÖ vorgestellte Modell der „Fairen Steuern“ weist keine kalte Progression auf. Da diese Bundesregierung weder willens noch in der Lage ist, dieses Modell um­zusetzen, ist es ein Gebot der Stunde, wenigstens die kalte Progression zu mildern. Dazu wäre es notwendig, die einzelnen Steuerprogressionsstufen jährlich zumindest im Ausmaß der Inflation zu erhöhen.

Diese Forderung wird nicht nur von zahlreichen Wirtschaftsexperten, sondern auch von der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer unter­stützt. Die Ära der Finanzministerin ist von der lautstarken Klage begleitet, dass das Steuersystem ungerecht und kompliziert ist, und dass die kalte Progression hintan ge­halten werden muss. Sogar der Finanzsprecher der SPÖ, Kai-Jan Krainer, denkt in ei­nem eigens eingerichteten parteiinternen Arbeitskreis seit 2008 über die Indexanpas­sung der Lohnsteuertarife nach; leider bislang ohne brauchbares Ergebnis.

Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat noch im Mai 2013 einen Entwurf zur Novellierung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der die jährliche Anpassung der Steuerprogressionsstufen im Ausmaß der Inflation vor­sieht.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragssteller die Ge­legenheit zur mündlichen Behandlung zu geben.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Bucher als Antrag­steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.00.58

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Wir vom BZÖ wollen uns heute mit einem Phänomen beschäftigen, das sehr viele Österreicherinnen und Österreicher betrifft. Aber sosehr es sie auch betrifft, so sehr ärgern sich die Bürger und vor allem die Steuerzahler auch darüber, dass wir seit vielen Jahren nicht in der Lage sind, dieses katastrophale und vor allem unfaire Steuersystem so zu ändern und so leistungsfreundlich und fair zu ge­stalten, wie es sich für einen Wirtschaftsstandort moderner Prägung gehört. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesministerin! Wenn Sie immer wieder ganz stolz vor die Öffentlichkeit hintre­ten und meinen, es sei Ihnen gelungen, das Budget einigermaßen zu gestalten, dann sagen Sie leider Gottes nicht immer dazu, warum Ihnen das gelungen ist und welche Fehlentwicklungen wir im Steuersystem haben, die für diese Mehreinnahmen durch Steuern verantwortlich sind. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vor­sitz.)

 


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