neu. Sie sind bei der Lohn- und Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Sozialversicherung nicht neu, es ist nicht neu, dass der Eingangssteuersatz mit 36,5 Prozent deutlich zu hoch ist; übrigens ein Effekt, der den großen Grasser’schen Steuersenkungen folgte. Wir haben darüber hinaus nicht nur im Rahmen der Lohn- und Einkommensbesteuerung steuerliche Probleme, wir haben auch das Problem, dass im internationalen Vergleich Vermögen sehr gering besteuert ist. Wir haben auch das Problem, dass wir in der ökologischen Besteuerung ebenfalls eher im unteren Mittelfeld in Europa zu finden sind. Ich hätte mir eigentlich erwartet, dass daran in den letzten Jahren gearbeitet wird.
Ein Spezialproblem davon ist mit Sicherheit die kalte Progression, da möchte ich Herrn Klubobmann Bucher schon recht geben. Ich meine, die kalte Progression ist etwas, das ich damals, als ich im Parlament gewesen bin, in den Jahren 2006 bis 2008 gefordert habe als eine der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Antiinflationsbekämpfung, dem Antiinflationspaket. Damals wollte niemand etwas davon hören.
Es ist ja nicht so, wie Sie sagen, dass man da großmächtig überlegen muss, was man alles tut. Es gibt viele Länder, die eine Indexierung der Progressionsstufen haben, angepasst an die Inflationsraten. Herr Abgeordneter Westenthaler hat zwei Beispiele erwähnt – Frankreich und die Schweiz –, es gibt aber auch andere, etwa die Niederlande, Kanada, die anderen fallen mir im Moment nicht ein. Also es gibt mit Sicherheit eine Reihe von Ländern, die das haben und wo man sich anschauen kann, wie das funktioniert. Es ist keine Hexerei, so etwas einzubauen, denn es ist nicht einsichtig, warum Menschen über Lohnerhöhungen in höhere Progressionsstufen hineinwachsen, nämlich in solche Progressionsstufen, die für sie nicht gedacht sind. Das wäre der Effekt der Abgeltung der kalten Progression. Die Idee dahinter ist an sich vernünftig.
Wir Grünen stehen nach wie vor zu dem Vorschlag der Abschaffung der kalten Progression durch eine Indexierung der Progressionsstufen (Beifall bei den Grünen), aber es soll natürlich nicht so sein, dass das eine singuläre Maßnahme im Zusammenhang mit einer Steuerreform ist, sondern mitgedacht werden soll im Rahmen einer Steuerstrukturreform – einer Steuerstrukturreform, die insgesamt auch den Faktor Arbeit stärker unter die Lupe nimmt, die sich auch der Frage der Besteuerung von Vermögen annimmt, denn man muss auch daran denken, wie man das Ganze finanzieren kann.
Die Abgeltung der kalten Progression ist unter anderem, Herr Kollege Krainer, deshalb so wichtig, weil all die sogenannten Tarifsenkungen oder Steuerreformen, wie man sie in den letzten Jahren nennt, nicht dazu geführt haben, dass die kalte Progression abgegolten worden ist. Das ist schlicht und einfach ein Problem, das es zu managen gilt.
Ein Wort, Frau Finanzministerin, muss ich natürlich auch noch zu den Familien verlieren, wenn Sie – Herr Kollege Krainer hat es schon angedeutet – sagen, es gibt keine Ausnahmen für Kinder im Steuersystem. Natürlich gibt es Ausnahmen für Kinder im Steuer- und Abgabensystem. (Bundesministerin Dr. Fekter: Im Tarif nicht! Der mit Kinder und der ohne Kinder hat denselben Tarif!) Im Tarif nicht, aber es gibt natürlich die Absetzbeträge, es gibt die Freibeträge, und, und, und, Kollege Krainer hat das schon aufgezählt.
Sie wollen ja nicht die Kinder in den Tarif integrieren, Frau Finanzministerin, da muss ich Sie leider korrigieren. Bei einem „Sonntagsfrühstück“ im „Kurier“ haben Sie einmal einen Kinderfreibetrag von 7 000 € vorgeschlagen. (Bundesministerin Dr. Fekter: Das deutsche Modell habe ich erwähnt!) – Mich interessiert nicht, welches Modell das ist, mich interessiert, wie dieses Modell wirkt, und ich werde Ihnen jetzt sagen, wie dieses Modell wirkt! (Beifall bei den Grünen.) Dieses Modell wirkt nämlich so, dass eine Alleinverdienerin mit zwei Kindern und einem niedrigen Einkommen null profitiert von dem 7 000-€-Freibetrag und ein gut Verdienender mit zwei Kindern, verheiratet oder
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