Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 146

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Das ist etwas, das diese Form der Steuerreform leisten könnte, Frau Ministerin, und genau darauf sollte man in Zeiten von steigenden Arbeitslosenraten auch zählen. Das ist zu erreichen damit, dass es einerseits Innovationen gibt, die Arbeitsplätze schaffen, und dass andererseits damit, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, der Faktor Arbeit günstiger, billiger wird.

Genau das soll die Intention einer ökosozialen Steuerreform sein. Das ist das, was man – ich hege keine Hoffnung, dass das heuer noch geschehen wird – in der nächs­ten Legislaturperiode tatsächlich auch leisten muss, nämlich da einen entsprechenden Ansatz zu finden.

Zur Information: Umweltsteuern sind in Österreich so niedrig angesetzt, dass wir im eu­ropäischen Vergleich im untersten Bereich liegen. Aber noch viel interessanter ist das im Bereich der Vermögensteuern, da haben wir in Europa de facto die „rote Laterne“. Ein ganz geringer Teil der gesamten Steuern, die in Österreich eingenommen werden, kommen aus dem Bereich Umwelt – Entschuldigung, Vermögen! Im Bereich Umwelt auch, aber im Bereich Vermögen ist es ganz besonders dramatisch, da sind es nämlich insgesamt nur rund 1,2 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Wenn man das mit anderen Ländern vergleicht, dann sieht man: In Großbritannien beispielsweise sind es in etwa 11,6 Prozent, in den Vereinigten Staaten von Amerika 12 Prozent. Dort gibt es eine völlig andere Steuerstruktur, die, wie ich meine, wesentlich gerechter ist. Denn, Frau Kollegin Tamandl: Bei einer Vermögensteuer geht es klarerweise auch um Ge­rechtigkeit und darum, wer die Lasten tragen kann, um eine Konsolidierung im Budget machen zu können.

Ein Steuersystem ist immer auch ein Symbol dafür, wie sich ein Land entwickelt, wo­rauf der Fokus gerichtet wird und wie gerecht es ist? Und da, glaube ich, müssen wir die entsprechenden Ansätze machen.

Was spricht eigentlich gegen eine Erbschaftssteuer? Nämlich eine Erbschaftssteuer, wo es einen entsprechend großen Freibetrag gibt, sodass man auch noch Einfamilien­häuser vererben kann, ohne dass hohe Erbschaftssteuern anfallen. Aber für alles, was darüber liegt, soll man doch einen Beitrag zu einem gerechteren Steuersystem leisten. Das ist doch selbstverständlich! (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum Antrag des BZÖ: Wir glauben, dass es sehr wohl gerechtfertigt ist, die In­flation bei den Steuerprogressionsstufen zu berücksichtigen. Aber die Inflation ist nicht nur dort zu berücksichtigen.

Weil Herr Kollege Matznetter das heute so abwegig gefunden hat, wäre die Frage zu stellen: Warum berücksichtigt man dann die Inflationsrate bei jeder Lohnverhand­lung? – Zu Recht tut man das, wie ich meine! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Aber die Inflation wäre selbstverständlich auch beim Pflegegeld zu berücksichtigen. Es ist doch überhaupt nicht einzusehen, dass beim Pflegegeld über Jahre de facto eine Reduktion erfolgt ist. Das ist unfair. Das ist ungerecht. (Beifall bei den Grünen.)

Das Gleiche gilt für die Familienbeihilfe, wo schon längst die entsprechenden Ansät-
ze hätten gemacht werden müssen beziehungsweise eine Anpassung hätte erfolgen müssen.

Alles in allem sind es viele Punkte, die noch zu berücksichtigen sind. Die Arbeit steht sozusagen vor der Tür, wir müssen sie angehen. Das wäre einer der ersten und wich­tigen Schritte. (Beifall bei den Grünen.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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