Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 147

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16.55.21

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin Ruperta Lichtenecker hat eines auf den Punkt gebracht: dass die Steuerprogression angegangen werden muss. Unser Antrag zielt ja darauf ab, die Steuerprogression jährlich einer Anpassung im Ausmaß der Inflation zu unterziehen. Das ist der Kern dieses unseres Antrages! Es sind aber wesentlich mehr Dinge, die in diesem Bereich berücksichtigt werden müssten.

Auf die Ausführungen des Kollegen Matznetter zurückkommend, der gesagt hat, die In­flation sei so niedrig, sie sei gar nicht so hoch: Ja, klar, wenn Waren wie Fernsehap­parate, Computer und Handys hineingerechnet werden, dann ist die Inflation natürlich niedrig, aber die Inflation ist dann sehr hoch, wenn man diese Artikel weglässt und die Inflation nur in Bezug auf Waren des täglichen Bedarfs berechnet. Dann schaut es ein bisschen anders aus. Und darum geht es! (Beifall beim BZÖ.)

Aber es ist doch so – und das sollte ein sehr umfangreiches Paket sein –, dass der An­teil der Lohnsteuer am gesamten Steueraufkommen, wie es auch der Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 vorsieht, wesentlich höher ist als jener anderer Bereiche. Aber die realen Nettoeinkommen stagnieren, werden von Jahr zu Jahr niedriger, was eine schleichende Steuererhöhung darstellt. Das bedeutet, dass die österreichische Einkommensteuergesetzgebung leistungsfeindlich ist. Und dem muss in Zukunft entgegengewirkt werden. Das sagt auch der Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht, wo er darauf hinweist, dass es 558 Sonderbestimmungen gibt.

Aber nicht nur im Rechnungshofbericht, sondern auch in der Empfehlung des Rates der Europäischen Kommission zum Nationalen Reformprogramm Österreichs 2012 und in der Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum von 2011 bis 2016 steht, dass innerhalb der Europäischen Union die Belastung des Faktors Arbeit mit Steuern und Sozialabgaben in Österreich am höchsten ist. Wir dürfen da natürlich die Sozialabgaben nicht ausnehmen. Aber gerade für Niedriglohnempfänger sind in Österreich die effektiven Grenzsteuersätze aufgrund des Wechselspiels von So­zialversicherungsbeiträgen, Einkommensteuer und Sozialschutzsystem besonders hoch. Und dem muss entgegengewirkt werden.

In einer der an Österreich gerichteten länderspezifischen Empfehlungen aus dem Jahr 2011 forderte der Rat Maßnahmen zur budgetneutralen Reduzierung der effekti­ven Steuer- und Sozialversicherungsbelastung der Arbeit. Und genau darum geht es, die Arbeitskraft, werte Kolleginnen und Kollegin, muss entlastet werden. Das muss un­ser aller Anliegen sein. Da appelliere ich vor allem an die SPÖ-Fraktion, an die Sozial­demokraten hier im Parlament, da tätig zu werden. Jetzt stellen Sie schon sieben Jahre den Bundeskanzler, aber weitergegangen ist da noch nichts!

Sie, Frau Bundesminister Fekter – Sie sind Finanzministerin! –, könnten dahingehend tätig werden, dass man in diesem Bereich endlich einmal etwas umschichtet.

Im Sozialbericht für die Jahre 2011 und 2012, den wir in der letzten Sitzung des So­zialausschusses diskutiert haben, ist von einem Rückgang der Nettolohnquote die Re­de und davon, dass da Handlungsbedarf besteht. Darin heißt es, dass die Löhne in ih­rer Gesamtheit trotz steigender Beschäftigung langsamer gestiegen sind als die Un­ternehmens-, Vermögens- und Mieteinkommen und dass dadurch die Bruttolohnquote, der Anteil der Löhne am Volkseinkommen, rückläufig ist. Das alles geht aus diesem Sozialbericht hervor. Jeder, der im Sozialausschuss tätig ist, weiß das, denn das ha­ben wir erst vor einer Woche diskutiert.

Durch das Ansteigen der Abgabenbelastung – Lohnsteuer, Sozialbeiträge – ist die Net­tolohnquote in einem höheren Maße als die Bruttolohnquote gesunken. Das muss uns auch zu denken geben in diesem Bereich. Ja, Herr Kollege Rossmann, aber so ist es


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