Ein Erfolgsschlüssel ist zweifelsohne die Vernetzung aller Stakeholder, die Vernetzung aller Beteiligten. Ich meine die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch von Polizei, Justiz, von allen Ministerien, den Gewaltschutzzentren, den Frauenberatungsstellen, den Frauenhäusern und den verschiedensten NGOs. Und gerade diese Vernetzung, dieser Erfahrungsaustausch steht im Mittelpunkt dieses Projektes „Bündnis gegen Gewalt“.
Das Bundesministerium für Inneres hat das erkannt und hat auch versucht, im Rahmen dieses Projektes alle Präventionsprojekte der Gemeinden, der Länder, des Bundes dort zusammenzuführen und zu vernetzen. Deshalb hat auch meine Vorgängerin vor rund drei Jahren dieses Projekt „Bündnis gegen Gewalt“ ins Leben gerufen, mit der Zielsetzung, Doppelgleisigkeiten abzubauen, vor allem auch das Know-how und das Wissen zu bündeln und vor allem zu erreichen, dass hier alle an einem Strang ziehen.
Wie gesagt, das Projekt „Bündnis gegen Gewalt“ findet nicht nur nationale Anerkennung, sondern auch internationale Anerkennung, findet Anerkennung über die Parteigrenzen hinweg. Und ich möchte vor allem alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, alle Opinionleader, alle Gemeinden, alle Persönlichkeiten, die ein Gewaltpräventionsprojekt ins Leben rufen wollen, dazu motivieren, ein derartiges Projekt auch umzusetzen. Aus diesem Grund wurde auch im Rahmen des „Bündnisses gegen Gewalt“ die Koordinationsstelle im Bundeskriminalamt geschaffen. Im Rahmen dieses Projektes wurden 300 Bündnispartner mit ins Boot geholt, darunter Ministerien, Länder, Gemeinden und zahlreiche NGOs. Im Rahmen dieses Projektes wurden über 700 Projekte, Initiativen und Studien zurückgemeldet, und all diese 700 Projekte und Studien wurden evaluiert und vor allem auch beurteilt.
Daher: Die Vorwürfe, die von Ihnen, Frau Abgeordnete, gemacht worden sind, dass hier eine Überzahlung vorliegt, weil man 190 000 € ohne Umsatzsteuer für ein Projekt „Initiative gegen Gewalt“ bezahlt hat, halte ich bei Gott für vermessen, denn ich sage hier ganz klar: Wenn es uns gelingt, mit diesem Projekt nur eine einzige Gewalttat zu verhindern, dann hat sich dieses Investment auf alle Fälle gelohnt! (Beifall bei der ÖVP.)
Aber nun zu Ihren detaillierten Fragen: Bei Frau Dr. Perner handelt es sich um eine anerkannte Wissenschafterin, um eine Juristin, um eine Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin mit mehr als 30-jähriger umfassender praktischer und theoretischer Erfahrung auf dem Gebiet der Gewaltprävention. Und sie hat aufgrund der breit gefächerten praktischen und theoretischen Erfahrung im Bereich der Gewaltprävention ein in ganz Europa einzigartiges Erfahrungswissen und ein Wissensspektrum wie keine andere. Aus diesem Grund arbeitet Frau Dr. Perner auch immer wieder mit den verschiedensten Ministerien, mit den Ländern und Gemeinden zusammen, unter anderem hat sie auch das Projekt „Gewaltfreie Steiermark“ für das Bundesland Steiermark entwickelt.
Bei dem Auftrag, den Frau Dr. Perner seitens des Innenministeriums erhalten hat, handelt es sich um einen geistigen Dienstleistungsauftrag. Dieser Auftrag wurde von der Fachabteilung rechtlich und sachlich genau überprüft und im Verhandlungsverfahren auch vergeben. Die Auszahlung erfolgte dann immer nach den Erfolgsschritten. Das heißt, nach erbrachter Leistung ist dann immer die Abrechnung erfolgt.
Das Projekt wurde von Frau Dr. Perner mehr als zweieinhalb Jahre wissenschaftlich begleitet. Frau Dr. Perner war in Kontakt mit allen Ministerien, mit allen Ländern, mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und mit allen NGOs. Sie hat über 700 Projekte und Studien beurteilt und evaluiert. Sie hat vier Großkonferenzen vorbereitet und abgehalten. Und sie hat 40 Expertenworkshops vorbereitet und geleitet.
Darüber hinaus hat Frau Dr. Perner drei Handbücher entwickelt mit mehr als 240 Seiten. Jedes dieser Handbücher ist selbstverständlich zum Downloaden. Das heißt, die
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite