Deutschland besteuert eben jene Pensionen, die ins Ausland deswegen bezahlt werden, weil eben Österreicher in ihrer Aktivzeit dort gearbeitet haben.
Was beinhaltet dieser Sechs-Parteien-Entschließungsantrag? – Es wird eine Ombudsstelle eingerichtet. Nächste Woche soll diese überall funktionieren. Bei den Finanzämtern, bei den Grenzfinanzämtern ist es derzeit schon möglich. Es werden derzeit Expertinnen und Experten ausgebildet, die sich beim deutschen Steuerrecht auch auskennen. Das ist ja höchst kompliziert, auch mit unserem Steuerrecht schwer zu vergleichen. Es gibt dort beschränkte Steuerpflicht und unbeschränkte Steuerpflicht. Es ist auch für jemanden, der sich mit dieser Thematik beschäftigt, schwer nachzuvollziehen, wo jetzt eine Steuer anfällt beziehungsweise wo der Steuerfreibetrag zur Anwendung kommt.
Des Weiteren haben wir hier die Problematik, dass Tausende Kleinstpensionisten deutsche Pensionen in Höhe von 100, 200, 250, 300 € und daneben eine österreichische Pension beziehen.
Ein Paradebeispiel ist auch die Frage der Doppelbesteuerung. Hat jetzt ein Pensionist eine österreichische und eine deutsche Pension, zum Beispiel in Höhe von 700 €, also insgesamt 1 400 €, dann wurde jetzt der Steuersatz, also der Progressionsvorbehalt ermittelt, indem beide Pensionen berücksichtigt wurden, jedoch nur die österreichische Pension dann mit dem Steuersatz besteuert wurde. Diese Frage ist auch offen.
Deshalb danke ich auch der Finanzministerin ausdrücklich dafür, dass sie vor 14 Tagen eine Expertengruppe unseres Finanzministeriums nach Neubrandenburg entsandt hat, denn zuständig ist nämlich das Finanzamt Neubrandenburg. Das ist gewiss nicht die feine deutsche Art, wenn man so sagen kann, obwohl wir an und für sich mit unserem Nachbarn sehr gut zusammenarbeiten, aber logischerweise hat man kein Finanzamt in der Grenzregion genommen, da man offensichtlich gewusst hat, dass das wahrscheinlich gestürmt werden würde. Das heißt, Neubrandenburg ist zuständig. Daher hat Maria Fekter eine Expertengruppe mit Sektionschef Nolz an der Spitze nach Berlin geschickt, um eben diese Fragen zu klären, etwa Fragen der Doppelbesteuerung oder wenn zum Beispiel eine Pensionistin, die eine kleine Pension hat, die Steuervorschreibung bezahlt hat, obwohl eigentlich der Freibetrag greifen würde.
Es ist, wie gesagt, eine komplexe Materie. Da besteht jetzt die Möglichkeit, das rückaufzurollen, damit die Beträge auch rückentrichtet werden. Das Steuerrecht sollte so zur Anwendung kommen, wie es auch in Deutschland im Gesetz niedergeschrieben ist. Das, glaube ich, ist eine ganz wichtige Information für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben uns wirklich maßgeblich dafür verwendet, auch die Abgeordneten, die in den Grenzregionen leben. Ich möchte hier wirklich auch alle nennen, vor allem auch die Seniorenverbände, insbesondere den Seniorenbund von meiner Fraktion, damit hier eben diese Ombudsstelle eingerichtet wird, damit man sich dort auch erkundigen kann, ob eine Steuer anfällt, ja oder nein, und wie vor allem auch diese Formulare auszufüllen sind, damit das auch eine Entlastung für die betroffenen Pensionistinnen und Pensionisten darstellt.
Das heißt, ab nächster Woche soll diese Informationsstelle, diese Ombudsstelle, überall laufen. Es gibt auch eine E-Mail-Adresse: deutsche-pension@bmf.gv.at. Viele Tausende Pensionisten haben Gott sei Dank Internet- und E-Mail-Zugang und können daher diese Möglichkeit nutzen.
Es geht also darum, dass wir als österreichischer Gesetzgeber, als österreichische Finanzbehörden unsere Pensionistinnen und Pensionisten, die eine deutsche Pension beziehen, bestmöglich unterstützen. Und das wird mit diesem Entschließungsantrag bekräftigt.
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