Ich bin der Finanzministerin wirklich sehr dankbar dafür, dass sie diese Initiative gesetzt hat und dass dieses wichtige Instrumentarium der Information für die betroffenen Menschen jetzt auch eingerichtet wird. (Beifall bei der ÖVP.)
20.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.
20.11
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir behandeln einen All-Parteien-Antrag, mit dem Bezieher deutscher Renten in Österreich unterstützt werden sollen. Worum es dabei geht, hat mein Vorredner im Wesentlichen erklärt: Das Problem liegt darin, dass in Österreich lebende Bezieher deutscher Renten nachbesteuert werden sollen – und das rund fünf Jahre zurück, genau bis zum Jahr 2005. Betroffen davon wären laut einer Statistik der PVA mehr als 153 000 Menschen.
Die Rechtslage dafür ist klar. Mit der Neuregelung der deutschen Steuergesetzgebung im Jahre 2005 gelten aus Deutschland stammende Renteneinkünfte im Ausland als inländische Einkünfte. Das heißt, die Besteuerung hat in Deutschland zu erfolgen. Das entspricht auch dem gültigen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem deutschen Nachbarn.
Moralisch schaut es allerdings etwas anders aus. Wenn der Beschluss im Jahr 2005 erfolgt ist und ab Herbst 2010 die Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen eintreffen, dann stellen sich wohl einige Fragen. Die Information ist zweifellos eine Bringschuld der deutschen Behörden. Man kann von alten Menschen in Österreich, von 80- oder 90-jährigen Pensionisten doch nicht erwarten, dass sie sich in Bezug auf Änderungen im deutschen Steuerrecht auf dem Laufenden halten. Daher ist das wohl Aufgabe der deutschen Behörden.
Es wäre gerechter gewesen, sofort nach diesem Beschluss im Jahre 2005 die Information an die Betroffenen weiterzugeben, womit diese die Möglichkeit gehabt hätten, entsprechend Vorsorge zu treffen. Das alles rückwirkend auf fünf Jahre ist eine Vorgangsweise, die auch gegen den Vertrauensschutz verstößt.
Tatsache ist, dass diese Vorgangsweise viele PensionistInnen in Bedrängnis bringt. Eine monatliche Pension von 300 € kann in etwa eine Steuernachzahlung von 1 700 € nach sich ziehen. Für die deutsche Besteuerung wird der Normaltarif angewendet, ohne Berücksichtigung von Grundfreibeträgen, ohne Berücksichtigung von personen- oder familienbezogenen Begünstigungen.
Wenig bekannt ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderbehandlungen möglich sind, die zu einer Steuerreduktion oder zu einer Steuerbefreiung führen. Experten haben uns im Ausschuss erklärt, wenn man die Beantwortung aufgrund der deutschen Aufforderung richtig macht, dann können etwa 90 Prozent der Fälle steuerfrei bleiben. Als Beispiel wurde auch genannt, dass eine Rente bis zu 3 200 € keine weiteren Steuern nach sich ziehen soll. (Beifall des Abg. Dr. Jarolim.)
Das komplexe Steuerrecht war der Grund dafür, dass dieser Antrag gestellt wurde. Der Inhalt ist, wie gesagt, schon erklärt worden. Es geht darum, dass eine Beratungsstelle eingerichtet wird, wo dann die Beratungen so erfolgen, dass die Anträge richtig ausgefüllt werden.
Angeregt wird ebenso, dass in dieser Sache Gespräche mit den Deutschen geführt werden sollen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass Kollegin Aubauer und ich eine Petition eingebracht haben, in der Wünsche formuliert sind und wo wir hoffen, dass diese Anregungen aufgenommen werden.
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