Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 217

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von der Familie unterstützt werden, bis hin zu, wie es bei vielen Schülerinnen und Schülern der Fall ist, einem Fernbleiben aus Angst, nämlich Angst vor irgendwelchen Prüfungen, vor Schularbeiten und Ähnlichem.

Den Schulpflichtverletzungen und dem Schulschwänzen soll mit diesem Gesetz jetzt der Kampf angesagt werden. Einerseits soll das Schulschwänzen erschwert werden, und andererseits soll es teurer werden.

Das notorische Schulschwänzen – ich rede jetzt nicht davon, dass jemand einmal ei­nen halben Tag lang im Kaffeehaus sitzt, sondern vom notorischen Schulschwänzen – ist kein Kavaliersdelikt, sondern zieht meistens einen negativen Schulerfolg nach sich oder einen Schulabbruch und nimmt jungen Menschen sehr viele Berufs- und Lebens­chancen. Daher, glaube ich, ist es schon wichtig, dass man das Bewusstsein der jun­gen Menschen dahingehend schärft – und da dürfen auch die Eltern nicht aus der Ver­antwortung entlassen werden –, dass Disziplin, Verantwortung, Fleiß und Verlässlich­keit Werte und Eigenschaften sind, die man auch im späteren Berufs- und Arbeitsleben braucht und die einfach eine Grundbasis des menschlichen Zusammenlebens sind. Und wo soll das, wenn nicht in der Familie, sonst gelehrt und gelebt werden als in der Schule?

Nur, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen: Dieser vorliegende Fünfstufen­plan ist sicher nicht der Weisheit letzter Schluss, denn er ist, sage ich, absolut praxis­fremd und sehr bürokratisch, beginnend mit dem verpflichtenden ersten Gespräch zwi­schen Eltern, Kindern und Lehrern, über die dann folgende Beiziehung der Schullei­tung, in weiterer Folge von schulinternen Beratern, bis letztendlich zur Einschaltung der Jugendwohlfahrt. – Ein aufwändiger Plan, der so nicht funktionieren kann, was einem klar wird, wenn man sich die Realität in den Schulen anschaut, wo es eben diese Hilfen einfach nicht ausreichend gibt. Es gibt nicht überall die Schulpsychologen und die So­zialarbeiter, die man dazu braucht, wenn ein solcher Fall eintritt, und auch die Jugend­wohlfahrt – und das wissen wir alle auch aus praktischen Erfahrungen – ist mit Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern nicht gerade bestens ausgestattet.

Es ist sicher kein Massenproblem – da gebe ich allen, die das gesagt haben, recht –, aber wir haben auch keinerlei Aufzeichnungen, und das wird ja mit dieser Gesetzesän­derung jetzt geändert.

Bei der letzten Instanz – wenn keine der genannten Maßnahmen fruchtet – kommt die­se Verwaltungsstrafe, nämlich 440 € Strafe, zum Tragen.

Wir vom BZÖ sind der Meinung, dass es besser wäre, einen Beitrag einzubehalten, als mühsam etwas einzutreiben, was mit viel Bürokratie und Verwaltungsaufwand und na­türlich auch mit Kosten verbunden ist – vor allem dann, wenn gegen diese Bescheide berufen wird. Daher ist unser Vorschlag, den ich schon im Ausschuss angeführt habe, dass man, wenn man schon Strafen finanzieller Art vorsieht – und das ist das aller­letzte Mittel –, das über die Familienbeihilfe steuern und lenken soll.

Wir haben ähnliche positive Erfahrungen – in den wenigen Fällen, wo das notwendig ist – beim Mutter-Kind-Pass im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld: dass Mütter, dass Eltern, die ihren Kindern nicht die vorgeschriebenen Untersuchungen an­gedeihen lassen, ein reduziertes Kinderbetreuungsgeld bekommen. Und wenn sie dann diese Untersuchungen nachholen, wird wieder die volle Länge des Kinderbetreuungs­geldes ausbezahlt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Steuerung der Einhaltung der Schulpflicht über die Familienbeihilfe

 


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