Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 216

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Wir wollen Rechte für alle. Wir wollen, dass wir hier in diesem Hohen Haus Gesetze beschließen, die vor allem den Schwächsten in unserer Gesellschaft helfen. Und das wird hierdurch nicht gewährleistet! (Beifall bei den Grünen.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Franz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.21.16

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Immer öfter klagen Pädagoginnen und Pädagogen über vermehrtes Schul­schwänzen und vor allem darüber, dass sie keine Möglichkeiten haben, irgendwelche Maßnahmen zu setzen beziehungsweise dass die Maßnahmen zahnlos sind.

Da werden ungeniert eine Woche vor Schulschluss oder eine Woche nach den Se­mesterferien mit den Kindern Ferien geplant, oft deshalb, weil es dann billiger ist, zu verreisen, oder deswegen, weil es dann eben gerade besser passt. Schülerinnen und Schüler bleiben unentschuldigt dem Unterricht fern, aber nicht nur fallweise, wie Sie gesagt haben, Herr Walser, sondern öfters mehrere Wochen. Das Zeugnis wird am Schulschluss nicht abgeholt, weil man ja im Urlaub ist.

Natürlich macht das nicht die Masse der Schülerinnen und Schüler. Aber was nützt uns eine Schulpflicht, wenn unentschuldigtes Fernbleiben ohne Folgen bleibt? Schließlich sind die Kinder die Leidtragenden, wenn in den Augen ihrer Eltern die Schule absolut keinen Stellenwert hat. Betroffene Kinder werden ihrer Bildungschancen beraubt und brauchen daher dringend Unterstützung und Hilfe.

Und darauf zielt dieser Fünfstufenplan ab. Er ist nicht eine Schikane für die Pädago­gen, sondern er ist wirklich eine Hilfe, soll das Gespräch vertiefen, soll dazu führen, dass Lösungen, Maßnahmen gemeinsam vereinbart werden. Es soll auch der Schul­psychologische Dienst eingebunden werden, es sollen Lösungsansätze erarbeitet wer­den, es soll auch überprüft werden, ob die Maßnahmen dann auch wirken, und es sol­len natürlich, was ganz wichtig ist, die Ursachen der Schulpflichtverletzung ergründet werden. Und erst dann, wenn diese Maßnahmen nicht greifen, wird Strafanzeige er­stattet. Der Mindestrahmen ist auf 440 € festgesetzt.

Somit soll eine frühzeitige Erhebung der Gründe für das Fernbleiben stattfinden. Es gibt eine kompetente Hilfestellung für Schülerinnen und Schüler, aber auch für deren Erziehungsberechtigte. Schließlich sind die getroffenen Regelungen auch für Pädago­ginnen und Pädagogen ein taugliches Mittel, um den Eltern ihre Verantwortung be­wusst zu machen und den Kindern die nötigen Bildungschancen zu geben, damit sich ihre Bildungslaufbahn positiv entwickeln kann. Bildungschancen sind Lebenschancen, und darauf hat unsere Jugend ein Anrecht.

Schulschwänzen ist oft ein Hilferuf. Aber wenn dieses Schulschwänzen ohne Folgen bleibt und keine Maßnahmen gesetzt werden, dann bleibt dieser Hilferuf ungehört, und das ist nicht im Sinne unserer Kinder. (Beifall bei der ÖVP.)

21.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haub­ner. – Bitte.

 


21.24.16

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schulschwänzen hat viele Gesichter, ange­fangen von einem Einfach-einmal-einen-Tag-zu-Hause-Bleiben, weil man keine Lust hat, in die Schule zu gehen, über Ferienverlängerungen, die sehr oft von den Eltern,


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