chen, dass Sie nicht sehen wollen, was man da schon alles getan hat, nämlich dass wir vom Bildungsvolksbegehren, das wir beide mit Herzblut auch verteidigt und vertreten haben, vier Fünftel von dem, was die Schule betrifft, schon umgesetzt haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Walser: Fragen Sie Hannes Androsch! Was sagt Hannes Androsch dazu?)
Jetzt haben wir die PädagogInnenausbildung auf Schiene gebracht – Walser: Nie möglich! Und die Oberstufenreform – Walser: Nie möglich! Auch die neue Matura – Walser fordert Rücktritt der Ministerin, weil sie nicht zeitgemäß kommt!
Herr Kollege Walser, diese Dinge sind alle längst gemacht! Sie haben das entweder nicht mitgekriegt oder haben ein Wahrnehmungsproblem. Und daher sage ich Ihnen: Gehen Sie endlich mit! Klinken Sie sich ein in eine neue Schulreform, dann sind Sie auf dem guten Weg! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich ergänze noch: Ich habe vorhin nicht bekannt gegeben – das tue ich hiermit –, dass der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Haubner ordnungsgemäß eingebracht wurde und somit auch mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Steuerung der Einhaltung der Schulpflicht über die Familienbeihilfe
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2198 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (2285 d.B.)
In Österreich gilt die Schulpflicht als erfüllt, wenn das „Absitzen“ der vorgeschriebenen Pflichtschulzeit (9 Jahre) erfüllt ist. Diese Tatsache allein ist schon kritikwürdig und sollte dringend geändert werden, jedoch das „nicht Absitzen“ bzw. das „Fernbleiben“ vom Unterreicht mit noch höheren Verwaltungsstrafen zu belegen, erscheint absolut sinnbefreit. Die Verwaltungsstrafen haben sich auch bisher als ineffektiv herausgestellt, ein anderes Lenkungsinstrument muss her!
Aus Sicht des BZÖ muss die Einhaltung der Schulpflicht über die Familienbeihilfe gesteuert werden, analog zum Mutter-Kind-Pass und den vorgeschriebenen Untersuchungen respektive das Kindergeld. Dieses System hat sich bewährt und sollte daher auch bei der Schulpflicht als Lenkungsmaßnahme verwendet werden. Selbstverständlich soll dieses Instrument nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden, wenn Elterngespräche und begleitende Maßnahmen fehlgeschlagen sind.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so rasch wie möglich entsprechende Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die die reduzierte Auszahlung der Familienbeihilfe als allerletztes Lenkungsinstrument im Sinne der Erfüllung der Schulpflicht vorsehen.“
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