Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 220

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Marko­witz. – Bitte.

 


21.32.56

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Beim Thema Schulschwänzen – Tagesordnungspunkt 6 – werden wir nicht zustimmen, und zwar aus dem Grund, Frau Ministerin, weil es ein bestehen­des Gesetz gibt. Ich habe mir den uns vorliegenden Entwurf jetzt angeschaut, und er sieht schon sehr viel Bürokratie vor, das muss ich schon sagen – jetzt muss ich dem Kollegen Walser wieder einmal recht geben.

Bei den Tagesordnungspunkten 7 und 8 stimmen wir zu.

Ganz ehrlich: Schulschwänzen ist kein Kavaliersdelikt. Man muss die Eltern in die Pflicht nehmen, das ist ganz klar. Aber ich würde sagen, das Verfahren müsste ver­kürzt werden. Man müsste schauen, dass man viel schneller auch strafen kann, ohne großartige Prozesse hinter sich zu haben. (Abg. Dr. Jarolim: Wer sagt das?) – Da sage ich jetzt meine persönliche Meinung, Herr Kollege Jarolim. Gerade Sie als Jurist müssten doch wissen, wenn wir diesen Fünf-Stufen-Plan umsetzen, dauert es ja ewig! Das dauert ja Monate bis Jahre, bis das tatsächlich umgesetzt wird. Und wenn man dann 440 € einhebt und Verfahrenskosten von 2 000 € hat, dann sagen Sie mir, Herr Kollege Jarolim, wie das Ganze finanzierbar sein soll! – Aber ich danke Ihnen sehr für diesen Zwischenruf, denn das zeigt wieder ganz genau, dass Sie nicht bei der Sache sind, wahrscheinlich weil es schon spät ist. Um diese Uhrzeit schlafen Sie. Aber wir versuchen hier, konstruktiv zu arbeiten – das haben wir bis jetzt immer gemacht. Ich bin total froh, dass das Sie jetzt wieder aufgeweckt hat. Dieser Zwischenruf war wirk­lich eine Katastrophe.

Frau Ministerin, bei den Punkten 7 und 8 stimmen wir, wie schon gesagt, zu. Da bin ich davon überzeugt, dass wir in die richtige Richtung gehen. Aber was das Schulschwän­zen betrifft, so müssen wir da einfach eine straffe Struktur haben und dürfen die Lehrer nicht überfordern. Jetzt sind so viele Leute eingebunden, da sehen wir nie Licht am Ende des Tunnels. Also hier bin ich dafür, dass man das verkürzt. – Vielen Dank. (Bei­fall der Abg. Schenk.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Dr. Schmied gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.34.41

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu­nächst zum Thema Schulpflichtverletzung Stellung nehmen. Oberstes Ziel ist – und bei den Zielen, glaube ich, sind wir uns ja oft alle sehr einig –, oberstes Ziel muss es sein, dass jedes Kind, das in Österreich lebt, auch die Schule besucht. Jetzt sehe ich einmal von ein paar gewollten Ausnahmen ab. Und sollten junge Menschen die Schule nicht besuchen, gilt es, zuallererst einmal herauszufinden, was die Ursachen dieses Fern­bleibens sind.

Also es geht da jetzt nicht um „Kavaliersdelikte“ – unter Anführungszeichen –, darum, dass man einmal im Kaffeehaus ist, sondern es geht hier um Schulschwänzen. Und da halte ich den Ansatz, dass man im Gesetz auch einmal definiert, ab wann man von Schulpflichtverletzung spricht, für einen richtigen Ansatz, weil er Klarheit schafft und weil er eben – ich sage jetzt einmal – Bagatellvorkommnisse von Haus aus ausklam­mert und ausschließt.

Der zweite Punkt – und da werden wir sehen, wie sich dieser Punkt in der Praxis be­währt –, nämlich der Stufenplan, erscheint mir von der Herangehensweise vernünftig,


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