Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 238

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schaftspolitik herrscht Stillstand. Es herrschen Studienfrust und Chaos an den Univer­sitäten. Für das Chaos an den Universitäten ist grundsätzlich die ÖVP verantwortlich. Die ÖVP ist seit 25 Jahren ununterbrochen in der Bundesregierung und an den Schalt­hebeln des Landes tätig. (Abg. Rädler: Das ist gut so!) Dabei haben all die Minister versagt: Hahn hat versagt, Karl hat versagt und jetzt auch Töchterle. (Abg. Hornek: Geh, hör auf!) Sie haben in der Wissenschaftspolitik versagt!

Deshalb, geschätzte Damen und Herren, sind auch die Proteste und Hilfeschreie der Rektoren gerechtfertigt. Sie fordern einen Rettungsschirm für Universitäten. Das ist ein durchaus vernünftiger Vorschlag, der die Unterstützung des BZÖ hat.

Wir stellen fest: Genug gezahlt! Genug gezahlt, keinen Euro für Pleitegriechen und Spekulanten in den Banken oder für diesen jetzt sinnlos beschlossenen Zypernfonds. (Beifall beim BZÖ.)

Wir verlangen einen Rettungsschirm für unsere Universitäten. Jetzt müssen wir fest­stellen: Mit dem neuen Spardruck der gescheiterten Bundesregierung, mit dem Bun­desfinanzrahmengesetz wackelt die Unimilliarde gewaltig. Die Universitäten geraten in ärgere Turbulenzen. Hier haben Sie akuten Handlungsbedarf, Herr Bundesminister! Übernehmen Sie die BZÖ-Forderungen, unser Wissenschaftsprogramm von Josef Bu­cher und unserem Wissenschaftssprecher Rainer Widmann! Kurzfristige Schwerge­wichte sind die Sofortmilliarde für den Hochschulbereich, die Wiedereinführung von Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen oder unser Unibonus. Kopieren ist er­laubt, auch noch vor den Wahlen im Herbst.

Nur unsere Maßnahmen garantieren, dass die Universitäten Werkstätten der Zukunft bleiben. Herr Bundesminister Töchterle, setzen Sie diese um! Dafür bleiben Ihnen nur noch wenige Monate! (Beifall beim BZÖ.)

22.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Cor­tolezis-Schlager zu Wort. – Bitte.

 


22.37.40

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! (Abg. Ing. Westenthaler: Es sind keine Zuschauer mehr da, nicht einmal das Fernsehen überträgt mehr!) Es wäre sicher interessant gewesen, die zehn verschiedenen juristi­schen Meinungen, die wir im Ausschuss gehört haben und die mein Vorredner ange­führt hat, live zu hören. Tatsächlich ist der Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn es um die Universitäten, um die Bildung geht, eine etwas sperrige Materie. Wa­rum?

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein großes Werk, für alle Verwaltungs­verfahren. Es lässt sich aber nicht so leicht in den Bildungssektor transferieren, denn hier geht es um Lernprozesse, hier geht es um Beurteilung, hier geht es darum, dass ich die Art und Weise, wie ich beurteilt werde, wie ein Curriculum aufgebaut ist, auch nachvollziehen kann. Es muss nachvollziehbar sein, woher eine Leistungsbeurteilung kommt. Das ist etwas anderes als der Bescheid über ein Grundstück oder über eine Materie. Lernen ist immer etwas, das mit der Frage zu tun hat, ob die Ziele, die mir gesetzt wurden, von mir erreicht wurden, und ob die Vortragenden finden, dass ich die Ziele erreicht habe.

Zweitens gibt es so etwas wie ein verbindliches Curriculum. Damit kann ich schauen, wie die Anrechenbarkeit ausschaut.

All diese Fragen wurden im Hochschulwesen bisher mit großer Zufriedenheit beant­wortet. Am Beispiel der Universität Wien hat der Senatsvorsitzende Fuchs dargestellt,


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