Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 237

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„Genderei“ aktuell. Das heißt aber nicht unbedingt, dass wir die Schüler auf Teufel komm raus umerziehen wollen. (Beifall bei der FPÖ. – Ironische Heiterkeit bei den Grü­nen.)

Damit komme ich schon fast wieder zum Schluss: Dieses Anliegen ist aber, auch wenn man sich an einzelnen Worten stoßen mag, weil sie einem ideologisch nicht passen, weil man die Worte liebt, weil man beim Wort „gendern“ fast in den Himmel schaut – wie im 16. Jahrhundert die Wiedertäufer –, trotzdem für jeden Pluralisten und Demo­kraten gerechtfertigt, berechtigt und wichtig. – Danke. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Tragisch! Traurig!)

22.33

22.33.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 2289 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

22.33.4811. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998, das Studienförderungsgesetz 1992, das Fach­hochschul-Studiengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geän­dert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministe­rium für Wissenschaft und Forschung) (2282 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter List zu Wort. – Bitte.

 


22.34.13

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Töchterle! Hohes Haus! Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle macht ein Anpassungsgesetz des Wissenschaftsressorts notwendig. Künftig werden Berufungen in Studienförde­rungsfragen in die Kompetenz des Bundesverwaltungsgerichtes fallen. Im Ausschuss wurde über Detailfragen der Regierungsvorlage unter Anhörung von Experten sehr massiv diskutiert. Dabei waren viele Fragen offen, die nicht geklärt werden konnten. Im Konkreten wird die Problematik von zu langen Fristen im Beschwerdeverfahren –bei­spielsweise könnten Studierende zwei Semester, vielleicht auch mehr, verlieren – oder die richtige Einordnung von Gutachten der Universitätssenate aufgezeigt. Diese Pro­blematiken gibt es.

Die Vertreter der beiden Regierungsparteien haben angekündigt, diese offenen Fragen bis zur Beschlussfassung heute hier im Hohen Haus abzuklären. Das ist nicht gesche­hen. Hier wird wieder in großer Koalitionsmanier über die Opposition drübergefahren.

Da die angesprochenen Detailfragen nicht gelöst wurden, wird das BZÖ dieser Regie­rungsvorlage nicht zustimmen.

Gleichzeitig, geschätzte Damen und Herren, ermöglicht uns diese Debatte, einen aktu­ellen Befund über die Wissenschaftspolitik in Österreich zu liefern. In der Wissen-


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