Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 247

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

cherung gegeben hat. Sie haben gesagt, na ja, schauen wir einmal, aber waren vor­sichtig positiv. Es gäbe noch einen anderen Weg, die Medizinerquote zu erhöhen. Un­ser Weg, neben der Schaffung von neuen Universitäten, wäre der, dass man sagt, weg mit den Zugangsbeschränkungen. Wir alle, die wir hier herinnen sitzen und einen aka­demischen Grad haben, auch in der Medizin, haben ja seinerzeit auch an Massenuni­versitäten studiert, und da war es überhaupt kein Problem, dass 2 000 junge Leute an­gefangen haben. Es ist gegangen.

Die Ausbildung ist immer kritisiert worden, man kann immer etwas verbessern, aber im Großen und Ganzen war die Ausbildung nicht schlecht, und im Großen und Ganzen sind auch ordentliche Akademiker, ordentliche Ärzte oder Juristen herausgekommen. Und warum das heute alles anders sein soll, das hat mir bis heute noch niemand er­klären können. Dieser ganze Wahnsinn mit den Zulassungsbeschränkungen, dass wir da neue Universitäten brauchen, dass wir vielleicht vom Ausland extra neue Ärzte ein­fliegen müssen, obwohl wir ja ausbilden und dafür mit unserem Steuergeld bezahlen, ist nicht einzusehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und da erwarten wir von Ihnen, Herr Minister, dass Sie Initiativen setzen und dass Sie auch wirklich visionär vorausdenken, keine Denkverbote aussprechen. Ich weiß schon, in manchen Studien ist es angesagt, zu beschränken, aber gerade in der Medizin se­hen wir, dass wir möglicherweise einen anderen Weg gehen könnten, und es geht. (Beifall bei der FPÖ.)

23.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


23.05.55

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Nachdem der Herr Kollege Karlsböck nicht zum Thema, dennoch interessant und zum Teil inhalt­lich unrichtig gesprochen hat, noch einmal ganz kurz zurück zum Thema:

Die neuen Instanzenzüge, die zur Verwaltungsgerichtsbarkeit führen, machen, so wie sie vorgesehen sind, Sinn. Mir ist es gegangen wie den Kollegen von den Grünen, während des Hearings habe ich mir auch gedacht: Gut, ist das Wort „Gutachten“ die ideale Form für die Einbindung des Senates, und muss dann ein Student mit einem Gegengutachten antworten? Ich kann Ihnen sagen: Nein! Bei Gericht ist ja die Betrau­ung eines Kollegialorganes wie des Senates nicht die übliche Art und Weise, wie ein Sachverständigengutachten angefordert wird. Und allein schon weil im Gesetz vorge­sehen ist, dass kein Anwaltszwang besteht, wird man das keinem Studenten zumuten.

Auf der anderen Seite war es ja bisher so, dass der Senat in erster Instanz ganz alleine entschieden hat. Jetzt hat der Student zum einen die Entscheidung des Senates und zusätzlich auch noch die Meinung des Gerichtes, er ist also jedenfalls in seiner Rechts­position bessergestellt, als er bisher war.

Gleichfalls haben mich die Bedenken, die die Studenten im Hearing hatten, wegen der Ausdehnung der Frist von normalerweise zwei Monaten auf vier, ehrlich gesagt auch nachdenklich gestimmt, und zwar in dem Sinne, ob das notwendig ist. Wenn man sich aber anschaut, dass bereits in der ersten Instanz diese Stellungnahme, dieses Gutach­ten des Senates schon vorliegt und wohl in der zweiten Instanz – wenn es überhaupt so weit geht, in den seltensten Fällen ist das der Fall – wieder verwendet wird und in den seltensten Fällen neu gemacht werden muss, dann wird wahrscheinlich diese Frist wirklich und ehrlich kaum jemals ausgenützt werden – es sei denn, es gibt ganz schwierige Fälle, wo ich dann froh bin, dass sich der Senat ausreichend Zeit nimmt, wie zum Beispiel bei der Aberkennung von Titeln im Rahmen eines Plagiatsverfahrens, wo mir eine besonders sorgfältige Senatsprüfung durchaus geboten erscheint.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite