Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 249

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Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Artikel I Z 4 bezieht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Entwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I und II bezieht.

Wenn Sie dies unterstützen, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage und bitte auch hiefür um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung den vorliegenden Entwurf unterstützen, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Entwurf ist so­mit auch in dritter Lesung angenommen.

23.13.2112. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (2185/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Öllinger –: Aber kurz bitte!)

 


23.13.39

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Ich werde versuchen, es kurz zu machen und im Groben erklären, worum es dabei geht. Hätte ich mehr Zeit, so könnte ich Ihnen die Statistik der Räumungsexekutionen quer über das Bundesgebiet erzäh­len. Daraus würde ersichtlich, dass es bei den Räumungsexekutionen von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt, was die Wintermonate betrifft.

Es gibt Bundesländer, die in den Wintermonaten versuchen zu vermeiden, dass exeku­tiert wird, dass also Leute auf die Straße gesetzt werden. Es gibt ein Bundesland wie Wien, das das versucht und auch darüber hinausgehende Maßnahmen entwickelt, mit denen bei Räumungsexekutionen die Härten und Unbill, die nach den entsprechenden Räumungsklagen entstehen können, verhindert werden, indem vorbeugend, präventiv gearbeitet wird.

 


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