kammer fest. Ich verstehe auch nicht, Kollege Rasinger, dass du diese Gesetzesreform hier verteidigst.
Weil es hier vor allem vonseiten der sozialdemokratischen Redner so dargestellt wird, als wäre das eine Kritik der Opposition: Ich möchte Ihnen hier noch einmal, Herr Bundesminister, zur Kenntnis (Abg. Dr. Jarolim: Eine Kritik der Kenntnislosen ist es in erster Linie!) – Die Sicht der Kenntnislosen? (Abg. Dr. Jarolim: Eine Kritik der Kenntnislosen!) – „Eine Kritik der Kenntnislosen“ – ich nehme diese Beleidigung so zur Kenntnis!
Ich lese Ihnen nur das vor, Herr Doktor, was der Rechnungshof feststellt. Überlegen Sie einmal: Das kommt nicht von den „kenntnislosen“ Freiheitlichen, das kommt nicht von den Grünen, das kommt nicht vom BZÖ, das kommt nicht vom Team Stronach. Der Rechnungshof, den Sie ja eigentlich schätzen sollten, sagt und kritisiert, dass mit dieser Gesundheitsreform – passen Sie gut auf! – „ bestehende Zuständigkeiten nicht in Frage gestellt werden und zersplitterte Kompetenzen unverändert bleiben“. – Das heißt, die Kosten werden weiter explodieren.
Der Rechnungshof stellt fest, dass „infolge dieser Kompetenzzersplitterung die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortungen weiterhin auseinanderfallen“. – Das sagen nicht die „Kenntnislosen“, sondern das sagt der Rechnungshof!
Weiters: dass „ein gemeinsamer Finanzierungstopf“ – so, wie er seit Jahren angekündigt und gefordert wird – „nicht erreicht wird“. – Das sagt der Rechnungshof!
Außerdem: dass „das prägende Prinzip der Einstimmigkeit“ – Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein ist schon darauf eingegangen – „in den vorgesehenen Gremien“ – in den zusätzlichen Verwaltungsebenen, die jetzt eingezogen werden – „() notwendige Maßnahmen verhindern kann“.
Und, entscheidender Satz – Herr Doktor, bitte gut aufpassen! –: dass „der Entwurf lediglich die Basis für weitere erforderliche Reformschritte bildet“, und in Wirklichkeit die notwendigen Reformen nicht umgesetzt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
Es heißt hier:
„Der Rechnungshof hat bei seinen Gebarungsüberprüfungen im Bereich des österreichischen Gesundheitssystems wiederholt dieselben Kernprobleme und Unzulänglichkeiten festgestellt und dringenden Handlungsbedarf insbesondere in folgenden Punkten aufgezeigt“ – die durch diese Gesetzesvorlage nicht umgesetzt werden –:
„komplexe bzw. fragmentierte verfassungsrechtliche“ Kompetenzzersplitterung“ – nicht gelöst!;
„zersplitterte Organisationsstruktur im Krankenanstaltenbereich“ – nicht gelöst!;
„unzureichendes Personal- und Dienstrecht“ – bitte vor allem die Vertreter der Ärztekammer, Kollege Rasinger, aufpassen, was der Rechnungshof gesagt hat! – nicht gelöst!;
„Strukturprobleme im Sozialversicherungsbereich“ – nicht gelöst!
Mit diesem Gesetzentwurf, Herr Doktor, sagt der Rechnungshof, unser Kontrollorgan, das die Regierung und das Parlament auch kontrolliert, Folgendes:
Wichtige und notwendige Maßnahmen, wie die „verbesserte Standort-Abstimmung im Krankenanstaltenbereich“ – nicht gelöst!;
„Bereinigung der Leistungsunterschiede im Bereich der Krankenversicherungsträger“ – nicht gelöst!;
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