Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 80

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sind auch andere Bundesländer, die sich sehr heftig wehren. Aber das kann es doch nicht sein.

Wir sind doch hier der Ort, wo eigentlich die Entscheidungen für die Republik fallen sollen. Und wenn sechs Parteien einer Meinung oder weitgehend einer Meinung sind und damit alle Parteien im Parlament wissen, dass es so nicht weitergehen kann, dann frage ich mich, warum man trotzdem so weiterwurschtelt und sagt, es ist uns wurscht, was hier im Parlament die Meinung ist. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)

Dann komme ich auch zu dem Punkt, wo ich mir sage und wo ich Ihnen allen sagen muss, wir müssen uns etwas mehr ernst nehmen. Der Gesundheitsausschuss hat sich insgesamt zwei Stunden mit dieser Reform – ich glaube, das ist gut gerechnet, Kollege Grünewald – befasst. Das ist inakzeptabel.

Herr Bundesminister! Mit so einem Werk (ein Exemplar des Gesetzestextes in die Höhe haltend), mit dieser Gesundheitsreform müssten wir uns mindestens in fünf oder sechs Sitzungen befassen. Und da müsste am Ende auf die Kritik von den Parteien eingegangen werden, und zwar von allen Parteien, und da müsste dann vermutlich etwas Besseres herauskommen als das, was in diesem Gesundheitsreformgesetz enthalten ist. (Abg. Grosz: Aber warum stimmt ihr dann zu?)

Herr Bundesminister! Ich sage Ihnen auch, wir hätten genügend zu diskutieren. Es ist nicht Ihre Verantwortung, aber auch Ihr Kleinbeigeben, bevor man überhaupt noch zur großen Auseinandersetzung kommt, ist nicht hilfreich. Sie sagen, das sei nicht machbar. Das erklären Sie uns immer wieder. – Ja, bundesverfassungsrechtlich sind die Kompetenzen klar, sie liegen im Wesentlichen bei den Ländern, der Gesundheits­minister hat eigentlich sehr wenige Kompetenzen. Es ist nicht machbar, und darum machen Sie so weiter wie bisher. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber ihr stimmt zu!)

Das ist ehrlich gesagt das Problem, das wir haben. Aber es ist auch unser Problem, nicht nur jenes des Gesundheitsministers. Es ist unser Problem, das Problem be­stimmter Parteien, nämlich jener, die in der Regierung sind und sehr schnell darin übereinstimmen, da kann man halt nichts anderes machen, denn wir haben Probleme mit unseren Ländern, egal, ob Rot oder Schwarz. Und so ist es!

Herr Bundesminister! Herauskommt dann eine Reform, von der Sie wissen müssten, dass sie aufgrund ihrer gremialen Strukturen ja nur schwer funktionieren kann. Ich sage Ihnen, warum: Eine Bundesgesundheitskommission, die aus 36 Mitgliedern besteht, ist kein arbeitsfähiges Gremium. 36 Mitglieder, die aus den verschiedenen Interessenbereichen kommen, von Bund, Ländern, Ärzten und so weiter – und da sind die Gesundheitsberufe, die wir hineinreklamieren, überhaupt nicht dabei, obwohl sie ein wesentlicher Träger im Gesundheitssystem sind –, 36 Mitglieder können nicht arbeiten.

In der Zielsteuerungskommission sitzen nur zwölf Mitglieder. Das ist schon besser, aber ein Einstimmigkeitsprinzip – es wurde ja schon erwähnt – ist vorgegeben. Das heißt, letztendlich liegt die Entscheidung in der Schlichtungsstelle, die angerufen werden kann. Diese ist wie alle anderen Gremien im Proporz mit Rot-Schwarz, Rot-Schwarz, Bund, Ländern und Sozialversicherungen besetzt – alles klar erkennbar, wie das ausschaut.

Und dann gibt es in der Schlichtungsstelle einen Wunderwuzzi, den ich noch nicht kenne, über den wir auch reden sollten, das ist der Vorsitzende der Schlichtungsstelle, der dann nämlich mit seiner Stimme alles entscheiden kann, der im Gesetz folgendermaßen benannt wird: „ein unabhängiger Gesundheitsexperte“.

 


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