Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2255 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Zielsteuerung Gesundheit, Information des Nationalrats.
Wenn Sie hiefür eintreten, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 301.)
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.
Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest. (Abg. Krainer: Nicht einmal die erste Reihe kann da mit! – Abg. Riepl: Strache fehlt!)
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden im Zuge der Gesundheitsreform 2013.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Dieser Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2166 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Apothekengesetz, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekerkammergesetz 2001, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Lebensmittelgesetzes 1975 geändert werden (1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2256 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) (2257 d.B.)
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