Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 103

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gegeben. Wir sind, so glaube ich, alle einer Meinung und sprechen uns gegen das Klonen von Tieren in der Lebensmittelerzeugung aus.

Es hätte sicherlich nicht geschadet, wenn dieser Antrag, der gut und richtig ist, im Ausschuss beschlossen worden wäre. Ich kann das Abblocken nicht nachvollziehen. Österreich kann durchaus auch einmal mutig sein und eine Vorreiterrolle übernehmen. Man muss ja nicht immer warten, was von der EU kommt, denn wir wissen ja auch, es ist nicht alles so optimal, was von der EU kommt.

Ich darf dazu jüngste Berichte in Erinnerung rufen, wonach es Gespräche, Diskus­sionen oder was auch immer gibt betreffend Saatgut. Das betrifft alte Sorten, beinahe ausgestorbene Sorten, speziell österreichische Sorten. Irgendeine Erdäpfelsorte, eine Tomatensorte et cetera sollen nicht mehr angebaut werden dürfen. Da gehen die Vorgaben der EU sicherlich zu weit. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf abschließend noch sagen, was fast in jeder Debatte gesagt wird und vorkommt, dass nämlich Oppositionsanträge vielleicht auch einmal näher angeschaut und nicht nur vertagt oder abgelehnt werden sollten. Hier haben wir wieder drei, die abgelehnt wurden. Es wurde auch ein neuer von mir eingebracht, und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass irgendwann einmal auch den Anträgen der Opposition mehr Augenmerk geschenkt wird und wir auch die Zustim­mung Ihrerseits bekommen werden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ver­pflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen eingebracht zu TOP 5, im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheits­ausschusses über die Regierungsvorlage (2167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallver­siche­rungsgesetz geändert werden

Ein öffentliches Gesundheitswesen muss in der Lage sein seinen Bürgern eine optimale Versorgung ohne Berücksichtigung von Einzelinteressen anzubieten.

Auf der einen Seite zeigen Rechnungshofberichte nicht notwendig durchgeführte Ope­rationen auf, auf der anderen Seite, werden Tageskliniken in weiteren Rechnungs­hofberichten aufgefordert, ihre Fallzahlen zu erhöhen. Je nachdem, welche Interessen gewahrt werden sollen, wird Zusätzliches empfohlen oder Bestehendes kritisiert. Die aktuelle Gesundheitsreform verschlechtert durch ihre Nicht-Reform die Situation bis zur nächsten.

Buchstäblich „auf der Strecke“ bleiben dabei die Bürger, die als Beitrags- und Steuerzahler ein Recht darauf hätten, dass das System optimal für sie arbeitet. Anstatt dessen werden laufend noch kompliziertere Genehmigungsverfahren, Umschichtungen der Budgetmittel im System sowie die Einrichtung von zusätzlichen Verwaltungs­gremien umgesetzt, anstatt eine Gesamtreform anzugehen.

Die Anzahl der direkten Arztbesuche ohne Überweisung ist bereits eingeschränkt auf einen Arztbesuch pro Quartal und Fachgebiet. Ausnahmen von dieser Regel werden


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