Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 104

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nur gemacht, wenn die Krankenkasse dies bewilligt. Dazu muss der Versicherte seine Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Zweitkonsultation kontaktieren und eine Bewilligung einholen.

Im Fall von nicht akuten Operationen ist dieses System jedenfalls kontraproduktiv, wenn allein die bereits oben genannte Problematik von empfohlenen Fallzahlerhöhun­gen bei Kliniken sowie erhöhtes Interesse an Patienten mit privaten Krankenzusatz­versicherungen mit der vorliegenden Gesundheitsreform noch weiter einzementiert werden. Die verpflichtende Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Opera­tionen ist daher als Notfalls-Maßnahme für den Betroffenen und das System unumgänglich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, die Verpflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen im Sozialversicherungssystem vorzusehen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu einer tatsächlichen Berichtigung. Ich verweise auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.26.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Keck hat behauptet, die Thematik des Klonens sei auf Ebene der Europäischen Union bereits erledigt und damit der grüne Antrag hinfällig.

Ich berichtige tatsächlich und zitiere dabei aus der Jahresvorschau des Gesund­heitsministeriums für 2013, dass die Europäische Kommission für 2013 angekündigt hat, die Schaffung eines horizontalen Regelungsrahmens, der sämtliche Aspekte des Klonens abdeckt, in Angriff zu nehmen. – Es ist also noch nicht erfüllt.

Und ich erinnere auch daran, dass das 2011 zwischen Parlament, Rat und Kom­mission in den Trialog-Verhandlungen bereits einmal gescheitert ist. Daher gibt es derzeit keinen Rechtsrahmen für die Klonung. Ich werde das im Redebeitrag zu meinem Antrag dann genauer erläutern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.27.00

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Niemand weiß so gut wie ich, wie wichtig Kommunikation ist, und, wenn man auf Hilfsmittel angewiesen ist, dass diese auch funktionieren und finanziert werden. Im Jahr 2006 hatte ich eine Gesundheitskrise und bin seitdem tracheotomiert. Ich habe danach auch mühsam reden lernen müssen und weiß, wie es ist, wenn man mit der Umgebung nicht kommunizieren kann.

Ich kenne sehr viele behinderte Menschen, die auf technische Unterstützung ange­wiesen sind. Das reicht von einfachen Symboltafeln, auf die man zeigt und auf denen


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