Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 102

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13.21.46

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verhandeln fünf Tagesordnungspunkte unter einem. Es wurde schon angesprochen, wir haben zwei Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetze vorliegen – Tagesordnungspunkt 4 und 5 –, die wir beide unterstützen werden und die auch eine Sechsparteieneinigung darstellen.

Zum Tagesordnungspunkt 5 möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen. Es wurde schon in der Debatte davor über die Gesundheitsreform, die meines und unseres Erachtens keine ist, ausführlich darüber diskutiert. Ein öffentliches Gesund­heits­wesen muss in der Lage sein, seinen Bürgern eine optimale Versorgung ohne Berücksichtigung von Einzelinteressen anzubieten.

Mein Kollege Lugar hat schon angesprochen, dass in Österreich zu rund 40 Prozent falsche Diagnosen gestellt werden. Aufgrund dieser Fehldiagnosen werden auch oft Operationen durchgeführt, die nicht notwendig wären. Wir haben die Forderung aufgestellt, dass es unumgänglich sein muss, vor nicht akuten Operationen eine zweite Meinung einzuholen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich bringe in dem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

 Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk, Ing. Lugar und Kollegen betreffend Verpflichtung zur Ein­holung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, die Verpflichtung zur Einholung einer zweiten Meinung vor nicht akuten Operationen im Sozialversicherungssystem vorzusehen.“

*****

Weiters auf der Tagesordnung stehen drei Anträge der Opposition. Diesen Anträgen hätten wir unsere Zustimmung gegeben, wäre es zu einer Abstimmung über sie gekommen, respektive haben wir im Ausschuss unsere Zustimmung gegeben, da sie meiner Meinung nach alle richtige Ansatzpunkte und wichtige Inhalte enthalten.

Ich möchte speziell auf den Tagesordnungspunkt 6 eingehen. In Österreich gibt es 63 000 Menschen, die eine Beeinträchtigung der Lautsprache haben. Diese Personen­gruppe hat es besonders schwer, mit ihrer Umwelt zu kommunizieren, und benötigt dazu Hilfsmittel. Das derzeitige System sieht nicht vor, dass diese Hilfsmittel im Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger enthalten sind. Die Begründung dieses Antrags zielt darauf ab, dass sie darin enthalten sein sollen. Das halten wir für wichtig und sinnvoll, da Menschen mit Behinderungen oder Sprachproblemen es schwer haben und diese Hilfsmittel benötigen würden. (Beifall beim Team Stronach.)

Zum Tagesordnungspunkt 7 wurde schon von meinem Vorredner Spadiut das Nötige aus­geführt. Auch diesem Antrag stimmen wir zu, ebenso wie dem in Tagesord­nungspunkt 8 vom Kollegen Pirklhuber betreffend Klonverbot von Tieren zur Lebens­mittel­erzeugung.

Die Argumentation der Regierungsparteien in diesem Punkt ist wieder einmal etwas – ich nenne es einmal so – eigenartig. Im Ausschuss wurde gesagt, dass es auf EU-Ebene schon Maßnahmen in diese Richtung gäbe und Österreich alleine nichts machen könne. Kollege Keck hat vorhin wieder eine andere Stellungnahme von sich


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