Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 122

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haben ja ein großartiges Lohndumping-Gesetz beschlossen, das im Übrigen in Ihrem Sozialbericht auch gestreift wird. Die Schwächen des Lohndumping-Gesetzes haben Sie vorsorglich nicht einmal erwähnt, nämlich das A1-Formular, das Ihnen zwar sagt, ein Arbeitnehmer war vielleicht einmal in Polen, Tschechien, wo auch immer sozial­versichert, was aber nicht heißt, dass er das zum heutigen Zeitpunkt noch sein muss. Das heißt, hier gibt es auch eine Kontrollschwäche. Es gibt keinen Abgleich der Sozialversicherungen zwischen jenen von Österreich und jenen der neuen EU-Länder. Dieses Lohndumping-Gesetz ist gut gemeint, aber nicht so effizient, wie Sie sich das vielleicht vorgestellt haben oder wie Sie es vielleicht gerne hätten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben schon ein paar Mal darauf hingewiesen – Sie wischen das immer sehr nonchalant weg. Das ist aber eine Tatsache, die Sie einfach nicht leugnen können. Es ist nach wie vor möglich, dass ausländische Firmen Ihnen in Wirklichkeit auf der Nase herumtanzen und sich gar nicht in die Karten schauen lassen.

Ein zweiter Punkt, den ich noch gerne ansprechen möchte, ist jener der Bedarfsorien­tierten Mindestsicherung. Das ist nicht ganz unspannend, nämlich vor allem auch in der Art und Weise, wie Sie sie darstellen.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist immerhin – sage ich jetzt einmal – Ihr Steckenpferd geworden. Es gibt Kritik selbst vom Koalitionspartner, dass in manchen Bundesländern, dass – ich sage es jetzt ganz deutlich – vor allem in Wien sehr, sehr viele Personen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beanspruchen, weit mehr als beispielsweise in Niederösterreich. Über die Gründe möchte ich jetzt überhaupt nichts ausführen, es ist nur schon auffallend, dass zwar eine wundervolle Tabelle in diesem Sozialbericht enthalten ist, mit der Sie vorführen, wie groß die Unterstützung für die Kinder ist – man kann genau erkennen, in Wien erfolgt die größte Unterstützung für Kinder –, aber es gibt beispielsweise überhaupt keine Tabelle mit den genauen Zahlen. Das führen Sie einfach nicht an, das interessiert Sie offenbar überhaupt nicht.

Gerade bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung – und das wissen Sie genau, Herr Bundesminister – gibt es einfach viele Kritikpunkte. Selbst das Wiener Kontrollamt hat in seinem Bericht im Vorjahr einige Kritik geübt. Mag sein, dass es jetzt in Wien etwas besser funktioniert, trotzdem haben wir auch in Ihrem Sinn als Aufsichtsbehörde des Ganzen einen Antrag formuliert. Wir wollten die Zahlen der Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ebenso wie die Arbeitslosenzahlen jeden Monat auf Ihrer Homepage nachlesen können. Das haben Sie geflissentlich vertagt so nach dem Motto: Wir lehnen es vorerst einmal nicht ab, aber wir vertagen es!, was sehr schade ist.

Ich komme jetzt gleich überleitend zu diesen beiden Anträgen betreffend Bedarfs­orientierte Mindestsicherung. Ein Antrag ist vom Kollegen Hofer, der heute abgelehnt wird. Dieser fordert, dass die Mindestsicherungszahlungen an Drittstaatsangehörige sofort eingestellt gehören, und zwar aus folgendem Grund: Sie wissen ganz genau, Herr Bundesminister, meine Damen und Herren, dass Mindestsicherung nur dann ausbezahlt wird, wenn es sozusagen kein Vermögen gibt, keine Ersparnisse mehr gibt, die müssen bis zu einem gewissen Sockelbetrag aufgebraucht sein. Das ist bei Österreichern relativ leicht überprüfbar, bei Ausländern aus Drittstaaten ist das überhaupt nicht überprüfbar.

Auch wenn Sie, Herr Bundesminister – ich habe es schon im Ohr –, wieder sagen werden, das ist ja so unwahrscheinlich, dass Leute, die bei uns die Mindestsicherung beziehen, in ihrer Heimat über Vermögen verfügen: Das ist überhaupt nicht unwahr­scheinlich, denn sehr, sehr viele, die bei uns leben und Mindestsicherung beziehen,


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