Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 133

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15.00.42Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 13686/AB

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung der Frau Bundesministerin für Finanzen mit der Ordnungs­zahl 13686/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Podgorschek als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


15.01.34

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es tut mir leid, dass ich Ihnen den Freitagnachmittag verderben muss, aber wir haben hier doch eine durchaus ernste Angelegenheit zu besprechen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Diese Diskussion muss meiner Meinung nach auf zwei Ebenen geführt werden. Die eine Ebene ist, dass das Interpellationsrecht des Abgeordneten absolut ausgehöhlt wurde beziehungsweise dass es da aus meiner Sicht massive Lücken gibt. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass ich diese Erfahrung gemacht habe, dass sich Betriebe oder Unternehmen, die im Staatsbesitz sind und letzten Endes hoheitliche Aufgaben zu vollziehen haben, entziehen, indem man diese Betriebe ausgliedert und sagt, man habe nichts damit zu tun. Das ist schon einmal vorgekommen, jetzt bei der Oesterreichischen Nationalbank und einmal bei den Bundesforsten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen schon überlegen, ob wir uns das auf Dauer gesehen so gefallen lassen, dass wir keinerlei Möglichkeiten haben, auf etwaige Missstände in diesen Unternehmungen hinzuweisen. Gerade bei der Oester­reichischen Nationalbank – die steht im hundertprozentigen Eigentum der Republik Österreich – hat die Frau Finanzminister, letzten Endes das Finanzminis­terium als Eigentümer auch entsprechend Kontrolle auszuüben. Es muss auch in Ihrem Interesse sein, sollte es Missstände geben, dass diese abgestellt werden, da gerade die National­bank einen nicht unbeträchtlichen Teil wieder in das Budget rückfließen lässt, und wenn mehr Geld ins Budget fließt, ist das letzten Endes auch in Ihrem Interesse.

Bevor ich nun zum eigentlichen Punkt komme, möchte ich noch eines erwähnen: Ich habe da unter anderem mehrere Anfragen gestellt, und bei dieser einen Anfrage habe ich auf zehn Fragen nur eine Antwort bekommen. Da sieht man, wie schlecht dieses Interpellationsrecht letzten Endes auszuüben ist. Auf die Fragen 1 bis 10 lautete die Antwort in der Anfragebeantwortung: „Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.“

Ich nehme das zur Kenntnis, greife Sie auch nicht persönlich an, und möchte jetzt zum Inhaltlichen kommen. Es ist nämlich Folgendes geschehen: Anfang dieses Jahres, nämlich am 9. Jänner, hat der freiheitliche Parlamentsklub ein Schreiben von einer Gruppe aus dem Nationalbankbereich bekommen. Ich darf wörtlich daraus zitieren:

Wir sind eine Gruppe von Mitarbeitern, die stolz auf ihre Arbeit in der Bank ist. Wir wollen gute und vor allem ehrliche Arbeit in einem ehrlichen Umfeld leisten. Wir


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