Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 137

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Handelt die OeNB in privatrechtlichen Formen, so liegt keine für die parlamentarische Kontrolle erforderliche Verwaltungstätigkeit im Sinne unserer Verfassung vor. Dies gilt umso mehr für Tochtergesellschaften der OeNB, wie etwa die Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, die die Wohnungen, von denen Herr Podgorschek gesprochen hat, verwaltet.

Bei der Verwaltung von Wohnungen beziehungsweise der Wohnhausanlage der OeNB handelt es sich eindeutig um privatrechtliches Handeln der OeNB beziehungsweise deren Tochter. Somit liegt keine Verwaltungstätigkeit im Sinne des B-VG vor, und daher bin ich auch verfassungsrechtlich gar nicht befugt, hier Auskünfte zu erteilen.

Es tut mir leid, dass ich damit heute nicht zur Aufhellung der hier besprochenen Fälle beitragen kann. (Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.) Ich darf aber darauf aufmerksam machen, dass der Finanzausschuss eine jahrelange Gepflogenheit hat (Abg. Grosz: Aber Sie können etwas zum Brief ...!), nämlich dass die Organe der OeNB eingeladen werden, dort Rede und Antwort zu stehen. Und da Gouverneur Nowotny ja selbst über mehrere Jahre Mitglied des Hohen Hauses war, nimmt er diese Einladungen zu einer aktuellen Aussprache mit der OeNB immer persönlich wahr und hat dort auch schon Fragen beantwortet, die ich als Ministerin im Interpellationsverfahren nicht beantworten konnte. Ich ersuche daher das Hohe Haus, dieses Instrument zu nutzen und die Fragen direkt an den Gouverneur selbst zu stellen.

Im Hinblick auf die Anregung, ich möge den Rechnungshof einschalten, weise ich darauf hin, dass der Rechnungshof ein Organ des Parlaments ist. Und daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre es ein Leichtes: Sie selbst könnten den Rechnungshof diesbezüglich kontaktieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Sie können es aber auch! – Rufe bei der FPÖ: Sie aber auch! – Abg. Grosz: Sie könnten aber was zum Brief sagen! Sie sind ja jetzt begnadete Brief­schreiberin!)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann zu Wort.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit für alle weiteren Red­ner/Red­nerinnen jeweils 5 Minuten beträgt.

Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.19.10

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allfällige Privilegien sind ein Relikt der Vergangenheit und gehören beseitigt – dazu bekenne ich mich, und dazu bekennt sich auch meine Fraktion. Alle Bemühungen in diese Richtung werden von uns daher unterstützt und begrüßt.

Es gibt keinen Grund für eine materielle Bevorzugung bestimmter Dienstnehmer­gruppen, schon gar nicht im staatsnahen Bereich. Auch wenn es viele private Unter­nehmen gibt, die ihren Beschäftigten Bonifikationen – auch Dienstwohnungen und sonstige Vergünstigungen – einräumen, aber im staatsnahen Bereich ergibt das natürlich eine besonders schiefe Optik.

Nun, ich bin weder Sprecherin der Nationalbank noch der Finanzministerin – die kann selbst für sich sprechen, das hat sie ja auch getan –, aber es ist unverkennbar, dass es ein ernsthaftes Bemühen der derzeitigen Nationalbankdirektion gibt, mit solchen Relik­ten der Vergangenheit aufzuräumen, auch wenn es nicht immer leicht sein dürfte, aus Altverträgen auszusteigen.

 


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