Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 140

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Meine Damen und Herren! Das ist 1 Million – alte österreichische – Schilling. Darunter kann man sich schon einiges vorstellen. Ein Traum für jeden in der Privatwirtschaft, der nach dem ASVG-Recht in Pension gehen muss.

Gott sei Dank sind die ASVG-Bedingungen jetzt auch bei den neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Nationalbank eingeführt worden. Aber diese alten Lasten bringen Pensionsansprüche von 2,1 Milliarden € mit sich, sind rückgestellt worden und kosten uns jedes Jahre zirka 100 Millionen € an Gewinn, das heißt, Geld, das nicht in die Staatskassa fließt, was so viel heißt, dass diese Kosten letztlich vom Steuerzahler übernommen werden müssen.

Schuld an dieser Misere, meine Damen und Herren, sind nicht die Leute, die diese Privilegien genießen, sondern schuld daran sind jene Leute, die diese Privilegien genehmigt haben, nämlich Regierungen aus der Zeit von Volkspartei und Sozial­demokratie. Der Steuerzahler ist immer der Dumme. Ich habe immer, auch jetzt in den letzten zwei Tagen, darauf hingewiesen, dass wir unbedingt darangehen müssen, diesen roten und schwarzen Verwaltungsspeck abzuschneiden. Das ist notwendig. Und das ist ein typisches Beispiel, dass das geschehen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Gouverneur Nowotny hat da sicher sehr, sehr viel zu tun, es besteht da dringender Handlungsbedarf. Und wir werden, Frau Bundesminister, sicherlich den Rechnungshof ersuchen, diesen Dingen auf den Grund zu gehen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.29.59

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich glaube, wir sind heute an einem Punkt angelangt, wo wir klarmachen können und festzustellen haben, dass die Geschäftsordnung dieses Hauses mehrere Probleme hat.

Lassen wir einmal die Anfrage und deren Qualität beiseite! Ich finde auch, dass man sich etwas mehr Mühe machen könnte, als aus einem anonymen Schreiben so zu zitieren, dass es auch bei mehrmaligem Lesen gar nicht so simpel ist, alle Vorwürfe so zu erkennen, wie sie da drinnen stehen, und sie auch nur bedingt zu benennen.

Auch die Fragen hätte man, gestehe ich zu, wahrscheinlich etwas besser formulieren können, indem man nämlich Ihre Verantwortung stärker hinterfragt hätte. Zum Beispiel: Haben Sie darauf reagiert? Welche Schritte haben Sie gesetzt? – Das alles steht in dieser Anfrage so nicht drinnen. Und manche der Fragen gehen wahrscheinlich über das Interpellationsrecht hinaus – aber nur manche, sicher nicht alle! Und da kommen wir zu mehreren Punkten.

Der erste Punkt ist: einzeilige Beantwortung. – Sie haben immerhin 5 Minuten lang erklärt, warum Sie es nicht beantworten können. Da fragt man sich schon: Was ist da so schwierig?, wenn Sie es nicht beantworten. Das hätte man doch in die Anfragebeantwortung hineinschreiben können. Dann hätten wir zumindest eine Antwort gehabt, warum Sie der Meinung sind, dass das nicht möglich ist. (Beifall bei den Grünen.)

Da teile ich die Meinung des Herrn Podgorschek nicht, so einfach zu sagen: Sie haben recht, das nehmen wir zur Kenntnis. – So simpel ist diese Geschichte nicht.

Folgendes muss hier auch angesprochen werden – und das, Frau Präsidentin, ist ja wirklich absurd! –: Wir haben eine Anfragebeantwortung, in der die Frau Bundes­minis-


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