Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 175

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17.30.55

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Vereinfachung und Entrümpelung der Gewerbeordnung ist uns Grünen ein Anliegen. Es gibt viele Punkte, wo man zum Beispiel in Bezug auf Zugangsbeschränkungen zu gewissen Berufssparten ansetzen kann. Diese Novelle betrifft gewerbliches Betriebsanlagenrecht. Wie wir meinen, ist diese Novelle überschießend, denn damit wird der Schutz für Mensch und Umwelt deutlich reduziert. Insofern sehen wir das mit großer Skepsis und werden diesbe­züglich auch einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen.

Was ist der Grund dafür? – Es gibt verschiedene Erkenntnisse des Verfassungs­gerichts­hofes, die auch diese Materie direkt und indirekt betreffen, und es gibt auch heftige Kritik des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, dass die vorliegende Novelle verfassungswidrig ist.

Warum? – Einerseits ist es nicht nachvollziehbar, dass bei vorübergehenden Änderungen einer Betriebsanlage, mit Ausnahme des Schutzes vor Gefährdung des Lebens und der Gesundheit, die übrigen Schutzinteressen nach § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 nicht gewahrt werden müssen. Da geht es um den Schutz vor Geruch, Lärm, Emissionen und Erschütterungen.

Ein weiterer Punkt ist: Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für die Genehmigungs­frei­stellung und damit die Privilegierung von nicht emissionsneutralen Änderungen einer Betriebsanlage, wenn dies auch nur von vorübergehender Dauer ist.

Das sind zwei wesentliche Aspekte, die wir sehr skeptisch sehen, insbesondere für Anrainerinnen und Anrainer. Insofern glauben wir, dass das einer Änderung bedarf, und genau das ist in unserem Abänderungsantrag enthalten, den ich hiermit einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (2197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2261 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbe­ord­nung 1994 geändert wird in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (2197 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z. 9 entfällt.

*****

Die Begründung habe ich vorhin erläutert.

Damit komme ich zu einem weiteren Punkt, nämlich dem Abänderungsantrag, der mir heute von den beiden Regierungsfraktionen übermittelt worden ist, der de facto die Sonntagsöffnung betrifft. Dieser Abänderungsantrag, der eingebracht worden ist – der Anlassfall ist allen bekannt, das betrifft „dayli“, Mischbetrieb und über welche Ebenen man versucht, Zugang zur Ladenöffnung am Sonntag zu finden –, wird unsere Unter­stützung in dieser Form erhalten. Daher haben wir auch um getrennte Abstimmung ersucht, wiewohl wir glauben, dass es durchaus Zweifel an der legistischen Qualität


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