Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 176

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dieser Unterlage gibt. Wir Grünen sind Mitglied der Plattform für den arbeitsfreien Sonntag, insofern glauben wir, dass dies ein möglicher kleiner Schritt dazu sein kann.

Generell, glaube ich, Herr Minister, muss diese Debatte sehr grundsätzlich und aus­führlich angegangen werden, damit man nicht Anlassfälle braucht, um eine ent­sprechende legistische Regelung zu finden. (Beifall bei den Grünen.)

17.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


17.34.58

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich so, dass wir in Österreich ein ganz umfangreiches Regelungswerk haben, was betriebliche Unternehmungen anlangt. Wenn ich da nur meinen Betrieb in der Kfz-Branche mit einer Werkstätte und einer Spenglerei anschaue, so bin ich mit über 400 Regelungen konfrontiert. Es ist auf der einen Seite schwierig, gerade von der Kostenseite her, diese Regelungen immer wieder zu erfüllen, und auf der anderen Seite auch insgesamt wachstumshemmend.

Deshalb begrüße ich es als Wirtschaftsvertreter sehr, dass wir erstmals wieder Erleichterungen über die Gewerbeordnungsnovelle, die hier vorliegt, erreichen. Wir brauchen diese Erleichterungen dringender denn je. Wir wissen, dass in den nächsten Jahren über 40 Prozent Betriebsübergaben anstehen, und da ist es absolut notwendig, gerade den jungen Unternehmern entsprechende Ausweisungen beziehungsweise konsolidierte Aufstellungen über diese genehmigten Anlagen im Anlagenrecht zu geben und ihnen auch eine Möglichkeit zu bieten, hiefür eine angemessene Über­gangs­frist einzuräumen.

Wichtig ist auch, dass im Zusammenhang mit Betriebsanlageverfahren Dinge, die nur vorübergehend sind, die nicht länger als vier Wochen Änderungen im Anlagenbereich erforderlich machen – ich denke hier an Public Viewing –, genehmigungsfrei gestellt werden, was eine wirklich erhebliche Entlastung bringt.

Es wird auch neue, zusätzliche Möglichkeiten gerade für die Nachbarrechte geben, die wir in diesem Zusammenhang auch festhalten, womit insgesamt die Anrainerrechte entsprechend gewahrt bleiben.

Für die Bauwirtschaft ist es wichtig, dass es gerade wegen mehr Fairness im Wett­bewerb entsprechende Maßnahmen geben sollte, was die Vermögensschaden­haft­pflichtversicherungen anlangt, so wie auch bei den Immobilientreuhändern. Hiezu haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht.

Der Antrag, der heute noch eingebracht wurde, betrifft die Präzisierung der Sonntags­öffnung im Gastgewerbe, die aufgrund verschiedener Umstände notwendig geworden war.

Ich glaube, wir können, gerade was Betriebsübergaben anlangt, für die Jungen in der Wirtschaft bessere Wettbewerbsbedingungen schaffen und begrüßen daher diese Gewerbeordnungsnovelle ganz besonders. (Beifall bei der ÖVP.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Frau Abgeordneter Dr. Lichtenecker eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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