Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 177

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (2197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2261 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (2197 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z. 9 entfällt.

Begründung

Die vorgelegte Regierungsvorlage sieht eine Genehmigungsfreistellung bei vorüber­gehenden Änderungen (bis zu vier Wochen) von Betriebsanlagen vor, wenn dies „keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirken und aus Anlass von Ereignissen oder Veranstaltungen, die in kulturellem oder sportlichen Interesse überregional breiter Kreise der Bevölkerung stattfinden, vorgenommen werden“ (siehe § 81 Abs. 2 Z 11 GewO).

Einschlägige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (zB VfSlg 16103/2001) und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts weisen darauf hin, dass die Schutzinter­essen von NachbarInnen durch die obige Regelung nicht ausreichend gewahrt werden. Es stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Raum.

Neben der Genehmigungsfreistellung nicht emissionsneutraler Änderungen, wird besonders kritisch gesehen, dass bei vorübergehenden Änderungen von Betriebs­anlagen (z.B. für Public Viewing), der sonst üblicherweise in der Gewerbeordnung geregelte Schutz von NachbarInnen vor unzumutbaren Belästigungen durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub und Erschütterung (vgl. § 74 Abs. 2 GewO) in der vorgelegten Regierungsvorlage wegfällt.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


17.38.21

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mir tut es leid, dass die grüne Fraktion in der Frage der Betriebsanlagengenehmigung nicht mitgehen kann, wir haben das im Ausschuss schon länger diskutiert. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ihr seid herzlich eingeladen, bei unserem Abänderungsantrag mitzugehen!)

Die Eingangsbemerkung, wir wollen Liberalisierung in diesem Bereich haben, deckt sich nicht ganz mit der Intention dabei. Ich wundere mich manchmal, denn wenn ich mir Public Viewing anschaue, bei schönem Wetter, wenn es eine Fußball-Europa­meisterschaft oder so etwas gibt, dann habe ich eher das Gefühl, dass die Wähle­rinnen und Wähler der Grünen der Meinung sind, dass man das dort anschauen sollte und nicht bei den schimpfenden Nachbarn hinter dem Blumentopf oben sitzen sollte,


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